Portrait von Katrin Staffler
Katrin Staffler
CSU
100 %
15 / 15 Fragen beantwortet
Frage von Severin H. •

Frage an Katrin Staffler von Severin H. bezüglich Medien

Sehr geehrte Frau Staffler

Aktuell gibt es viele Falschinformation und Verschwörungsgläubige (ich benutzte hier bewusst das Wort „Theorie“ nicht, da das zum Großteil keine verifizierbaren Theorien sind) sowohl im Internet, als auch in den Printmedien. Ok, die meisten aller Medien, Youtuber usw. verbreiten wenig bis keine Falschinformationen und sind sehr gewissenhaft. Aber grade in dieser Zeit haben die, die solche verbreiten Hochkonjunktur und es gibt einige Beispiele dafür, dass das auch für einzelne Personen echt gefährlich werden kann.

Die Pressefreiheit gilt ja, wie sie wahrscheinlich wissen, nicht uneingeschränkt. Sie hört da auf, wo andere Gesetzte beginnen, wie körperliche Unversehrtheit oder Privatsphäre. Trotzdem gibt es immer wieder Bespiele für Artikel, die entweder direkt zur Gewalt gegen bestimmte Personen aufrufen oder diese zwar nicht explizit fordern, aber ihnen dennoch bewusst ist, dass das Geschriebene durchaus dazu führen könnte. Auch auf Privatsphäre mancher Personen wird von der Presse oft ge*****ßen, nicht nur bei Promis. Auch da gäbe es einige Beispiele, auch in den deutschen Printmedien.

Im Internet gibt es da kaum Regulierung. Da verstehe ich schon Frau Annegret Kramp Karrenbauers Aussage: „... Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich? – ja oder nein“, auch wenn diese Unglücklich formuliert ist und man hier evtl. eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit sehen kann. Dass sie ja diese Aussage brachte, kurz nach ein Video herauskam, indem ein Youtuber mit blauen Haaren die Union kritisierte, verstärkt da diesen Eindruck noch.
Aber auch im analogen Bereich wird diese Grenze der Meinungsfreiheit regelmäßig überschritten, wie von Axel-Springer-Verlag und Co. Auch die einigen Mahnungen und Entscheidungen der Pressegerichte bleiben da unter dem Strich ziemlich wirkungslos.

Gibt es da von Seiten der Union Ideen/Gesetztesvorschläge, wie man dem Herr werden könnte? Wenn ja, wie? Wenn nein, hätten Sie persönlich eine Idee dazu?

Ein Ansatz den z.B. Twitter jetzt verfolgt ist Falschinformationen als solche zu markieren. Aber das wirft wieder neue Fragen auf. Wer entscheidet was Falschinformation ist? Und wenn es ein neuronales Netz bzw. künstliche Intelligenz ist, wie lernt dieser Algorithmus? Da gibt es auch wieder Bespiele zu welchen Problemen das führen könnte – Beispiel: Wenn oft die Worte „Schwarze Frau“ in bösgemeinten Kommentaren, aber auch in Kommentaren, in denen diese verteidigt werden, benutzt werden, suggeriert das dem Algorithmus -> Negatives kommt oft zusammen mit „schwarzer Frau“ vor. Was meinen Sie dazu? Und sollte man das Optimieren dieser Programme den großen Netzwerken Twitter, Facebook, Youtube usw. selbst überlassen, sodass das nicht mehr vorkommt oder sollte auch die Politik da eingreifen?

Portrait von Katrin Staffler
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Handelshauser,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch, mit der Sie Ihren Unmut über Falschinformationen und „Hate Speech“ zum Ausdruck bringen. Insbesondere im Zuge der Covid-19-Krise hat die gezielte Verbreitung von unwahren Behauptung merklich zugenommen.

Aber auch bereits davor war die Verrohung der Sprache v.a. in den sozialen Netzwerken des Internets kein unbekanntes Phänomen. Eines ist klar, anstößige Inhalte, hässliche Kommentare, ja auch manch Lüge kann eine Demokratie aushalten, das ist durch das wichtige in Art. 5 Abs. 1 GG garantiere Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ebenso der in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG verbürgten Pressfreiheit kommt eine hohe Bedeutung zu, schließlich ist sie die Voraussetzung für eine freie politische Willensbildung in einem demokratischen Staat. Gleichwohl ist die Presse selbstverständlich dazu verpflichtet, bei ihrer Berichterstattung die Einhaltung der publizistischen oder journalistischen Sorgfaltspflicht zu gewährleisten (vgl. dazu auch die Standesregeln der Presse im Pressekodex des Deutschen Presserates).

Wie Sie völlig richtig beschrieben haben, endet die Meinungsfreiheit aber eben genau dort, wo die Strafbarkeit beginnt. Daher bin ich der Überzeugung, dass ganz gleich, ob solche Taten in der analogen oder in der digitalen Welt stattfinden – in beiden Fällen müssen sie strafrechtliche Konsequenzen haben.

Fake News und Hate Speech zerstören nicht nur die Debattenkultur, von der unsere Demokratie lebt. In viel zu vielen Fällen sind strafbare Worte auch die Vorstufe zu gewaltsamen Taten. Vor allem die schrecklichen Geschehnisse in Halle/Saale, Hanau und die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke haben uns das mehr als deutlich vor Augen geführt.

Bislang bleibt das Verbreiten von Hassbotschaften im Internet leider noch viel zu häufig folgenlos bzw. wird zu langsam, zu selten und nicht vollständig genug bekämpft – trotz Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir das nicht länger hinnehmen. Daher ist es uns ein dringliches Anliegen, Hass und Hetze im Internet effektiv zu verfolgen.

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird nicht die Verantwortung, die Inhalte Dritter zu entfernen, auf private Unternehmen verlagert, sondern ein allgemeines Prinzip unserer Rechtsordnung abgebildet. Jeder, der eine „Plattform“ eröffnet, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Rechtmäßigkeit der dort stattfindenden Handlungen verantwortlich. So müssen die von Ihnen angeführten Internet-Konzerne Ihren gesellschaftlichen Verpflichtungen Rechnung tragen, soziale Verantwortung übernehmen und mit Blick auf Straftaten nicht länger zögerlich bleiben. Aufgabe der Politik ist es dabei, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

In diesem Zusammenhang hat der Bundestag in dieser Woche Gesetzesverschärfungen bei Hetze im Internet, beim Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte und zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern beschlossen. Eine ganz zentrale Neuerung ist hierbei, dass Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. nun künftig dazu verpflichtet sind, strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden.

Abschließend kann ich Ihnen daher versichern, dass ich mich auch in Zukunft weiterhin zum einen für die Gewährleistung elementarer Grundrechte stark mache, zum anderen aber auch ganz entschieden gegen Fake-News und Hate-Speech eintrete – sowohl im digitalen als auch im analogen Bereich. Zugleich werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Entwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in der Praxis sorgfältig beobachten und prüfen, ob und gegebenenfalls welche Nachbesserungen erforderlich sind, wie beispielsweise mit der oben genannten Gesetzesverschärfung.

Herzliche Grüße

Ihre Katrin Staffler

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katrin Staffler
Katrin Staffler
CSU