
(...) Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, dann gibt es tatsächlich andere Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt folgende Rechtslage: Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, dann entsteht ihm ein geldwerter Vorteil. Davon kann er zwar - wie Sie schreiben - nicht die Miete bezahlen oder Brötchen kaufen. (...)