Unterstützen Sie die Beibehaltung der steuerlichen Haltefrist für Kryptowerte?
Sehr geehrte Frau Fey,
ich wende mich als Bürger Ihres Wahlkreises an Sie wegen der aktuellen Diskussion um die Abschaffung der einjährigen Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte. Nach geltender Rechtslage sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten wie Bitcoin nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei, was der Systematik der privaten Veräußerungsgeschäfte entspricht.
Eine Abschaffung nur für Kryptowerte würde diese Anlageklasse gezielt benachteiligen und das Vertrauen vieler privater Anleger schwächen. Betroffen wären vor allem langfristig orientierte Sparer, nicht die großen Vermögen, die meist anders strukturiert sind.
Ich bitte Sie daher, sich in Ihrer Fraktion für den Erhalt der Haltefrist einzusetzen. Über eine kurze Rückmeldung zu Ihrer Position würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unsere Haltung zu Ihrem Anliegen heißt allerdings: Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern.
Regulatorische Lücken lassen Steuergelder im Milliardenbereich verpuffen, leisten Geldwäschenetzwerken Vorschub, während das Bürgergeld gekürzt wird. Die einjährige Haltefrist auf Kryptogewinne ist ein Steuergeschenk an Rechtsaußen. Wir fordern mehr Gerechtigkeit gegenüber allen Steuerzahlenden durch die konsequente Besteuerung von Gewinnen aus dem Kryptohandel.
Dazu haben wir als Fraktion Die Linke im Bundestag am 07.05.2026 folgenden Antrag eingereicht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Fey

