Weitere Fragen an Katrin Fey
Opfer sexualisierter Gewalt nur dann zu erwähnen, wenn sie für rassistische Narrative instrumentalisiert werden können, und gleichzeitig Maßnahmen abzulehnen, die Betroffene nachweislich schützen würden, hilft dagegen niemandem – außer den Tätern.
Die Absenkung der Honorar um 4,5% ab April 2026 bedeutet de facto eine schlechtere Versorgung von Betroffenen und natürlich eine Einkommenskürzung für die Therapeut*innen. Beides ist inakzeptabel und der Bedarfssituation nicht angemessen.
Wir lehnen jegliche Sonderstrafrechtsregeln für die Polizei ab und schließen uns dazu der Auffassung des Rechtsanwalts Lukas Theune vom RAV an.
Inwiefern die Brandmauer in der CDU noch vorhanden ist, kann anhand dieses Desasters spekuliert werden. Umso wichtiger ist eine klare linke Opposition, die für Demokratie und Menschenrechte steht.

