Katja Suding
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Frage von Marina G. •

Frage an Katja Suding von Marina G. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag, sehr geehrte Frau Suding,
via netzwerk-sozialrecht erfuhr ich Folgendes:
„Da es im Rahmen der Sozialcharta (bisher) keine unmittelbare gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeit gibt, sind in einem „Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden“ neue Verfahrensrechte festgelegt worden. Darin wurden Beschwerdemöglichkeiten eingeführt, die zu einer Überprüfung von Problemen kollektiven Charakters führen können.
Mehrere Vertragsstaaten haben dieses Protokoll inzwischen ratifiziert. Deutschland gehört bisher nicht dazu. Die Fraktion der Linken hatte bei der Beratung des Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta beantragt, dass auch Deutschland nun dieses Protokoll unterzeichnen solle („Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen – Zusatzprotokoll unterzeichnen und ratifizieren“ – BT-Drs. 19/22124).
Die Regierungskoalition hat diesen Antrag mit den Stimmen von AfD und FDP – und gegen die Stimmen der Grünen und Linken – abgelehnt (s. BT-Drs. 19/23182, S. 4).“
https://netzwerk-sozialrecht.net/an-welche-punkte-der-europaeischen-sozialcharta-sich-deutschland-nicht-gebunden-fuehlt/
1. Welche Vorteile für welche Kollektive erwarten Sie aus diesem Abstimmungsergebnis?
2. Welche Nachteile für welche Kollektive erwarten Sie aus diesem Abstimmungsergebnis?
3. Warum stimmten Sie und die Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion zusammen mit der AfD gegen die gerichtliche Möglichkeit von Kollektivbeschwerden zur Durchsetzung von Rechten und/oder Pflichten aus der Europäischen Sozialcharta?

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Gabel,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse.

Wir Freien Demokraten haben dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (Drs. 19/20976) zugestimmt und begrüßen, dass Deutschland diese nun endlich, nach vielen Jahren, ratifiziert hat. Denn wir bekennen uns klar zu dem Ziel der Förderung sozialer Rechte und des sozialen Zusammenhalts in Europa.

Die Anträge der Fraktion Die Linke, darunter der Antrag zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden (Drs. 19/22124), haben wir abgelehnt, weil diese dem bewährten Prinzip der Subsidiarität widersprechen. In Deutschland haben wir ein ausdifferenziertes Sozialsystem mit hohen Standards, das auf sozialer Marktwirtschaft basiert. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir auch weiterhin gehen. Sozialpolitik muss vor allem Politik der Nationalstaaten sein und bleiben.

Bei den sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Coronakrise kann die Sozialcharta leider nicht helfen. Vielmehr ist jetzt die Zeit für kraftvolle Reformen. Nur so können wir gestärkt aus der Pandemie hervorgehen. Wir fordern einen fairen Umgang mit Selbstständigen, weniger Bürokratie, bessere Infrastrukturen und attraktive Anreize für Investitionen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding