Katja Suding
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Frage von Matthias S. •

Frage an Katja Suding von Matthias S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Suding, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen vergangenen und zukünftigen Anpassungen der Elb-Fahrrinne und den sich häufenden und höher werdenden Sturmfluten? Und wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Meinung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, dass die Bewohner des nördlichen Elbufers (Falkenstein, Blankenese, Nienstedten, Ottensen) verpflichtet seien, sich "in zumutbarem Maße vor Hochwasser selbst zu schützen und insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen anzupassen", es also keinen öffentlichen Hochwasserschutz für Blankenese geben soll? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Herr S.,

die Sturmfluten im Bereich der Elbe werden durch natürliche Gegebenheiten wie den Gezeiten, der Zugbahn von Stürmen und deren Windgeschwindigkeiten sowie den Oberwasserzufluss aus der Mittelelbe beeinflusst. Selbstverständlich haben die Fahrrinnenanpassungen der Vergangenheit einen gewissen Beitrag zur Vergrößerung des Tidehubs geleistet. Dennoch zeigen die im Zuge der aktuellen Fahrrinnenanpassung erstellten Gutachten, dass durch die geplanten Maßnahmen an der Fahrrinnensohle keine höheren Sturmflutrisiken für die Anwohner entstehen. So wurde bspw. prognostiziert, dass sich der Sturmflutpegel weniger als 2cm verändern wird. Vor diesem Hintergrund bewerten wir die Auswirkungen der Fahrrinnenanpassungen auf die Häufigkeit und die Höhe etwaiger Sturmfluten als äußerst gering.

Im Übrigen ist in ganz Hamburg nach § 52 Absatz 2 des Hamburgischen Wassergesetzes jede Person, die durch Tidehochwasser, insbesondere Sturmfluten, oder Binnenhochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Menschen, Umwelt und Sachwerten durch Hochwasser anzupassen. Somit ist die von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt geäußerte Position keine für Blankenese oder andere Elbvortorte einzigartige Position, sondern eine zum Schutz der Bevölkerung auf gesetzlicher Grundlage verankerte Pflicht, die die Stadt allerdings nicht vor Hochwasserschutzmaßnahmen entbindet.

Mit besten Grüßen

Katja Suding