
(...) vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Sie haben Recht: Prozesskostenhilfe ist wichtig und deshalb uns von der SPD ein wichtiges Anliegen. Um das gleich zu Anfang vorwegzuschicken: Arbeitslosengeld (ALG) II-Empfänger sind von der geplanten Gesetzesänderung nicht betroffen – sie erhalten nach jetzigem Stand auch in Zukunft volle Prozesskostenhilfe. (...)