(...) Eine Übermittlung von Daten aus Ihrer Wohnung an einen Dienstleister wirft aber in der Tat datenschutzrechtliche Fragen auf, zudem stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, da eine Fernwartung i.d.R. ohnehin nicht den gesetzlichen Vorgaben der meisten Bundesländer genügen dürfte. (...)
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