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Frage von Thomas M. •

Frage an Katja Kipping von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kipping, in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Die Zahl der Organtransplantationen ist auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Die Reform des Transplantationsrechts im Jahr 2012 hat an diesem Zustand nichts verbessert. Ich habe Ihr Schreiben zum Anlass genommen, das Thema mit kundigen Leuten zu diskutieren, da ich selber hier noch im Prozess der Willensbildung bin.

Nach meinem Erkenntnisstand ist die Bereitschaft Organe zur Transplantation frei zu geben in Deutschland verhältnismäßig ausgeprägt. Drei von vier Personen erklären sich grundsätzlich regelmäßig bei Umfragen dazu bereit, auch wenn nicht jeder, der dies tut sich um einen SpenderInnenausweis bemüht.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass Personen, deren Organe zur Transplantation geeignet wären, oft nicht identifiziert und gemeldet werden. Die Entnahme von Organen für die Transplantation kann nur vorgenommen werden, wenn die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms irreversibel erloschen sind und gleichzeitig unter intensivmedizinischer Betreuung die Herz-Kreislauffunktion intensivmedizinisch aufrechterhalten wird. Dies bedeutet, dass für die Entnahme zur Transplantation Personen, bei denen der oben skizzierte Zustand erwartbar eintritt, erkannt und auf die Organentnahme vorbereitet werden müssen.

Hier gibt es durchaus Defizite bei der Diagnostik, Identifizierung und Meldung, die eine höhere Zahl von erfolgreichen Organspenden ermöglichen würden. So lange diese Defizite bestehen, würde mutmaßlich die Zahl der verfügbaren transplantationsfähigen Organe kaum steigen.

Die Organentnahme bei Sterbenden ist ein schwerer Eingriff. Dieser darf nicht gegen den Willen eines Menschen durchgeführt werden, dies gebietet die Achtung der Menschenwürde. Eine Nichtäußerung als Zustimmung zu werten, ist ethisch sehr sensibel.

Ich tendiere deshalb dazu, eher bei der konsequenten Behebung von Diagnostik, Identifizierung und Meldung anzusetzen.

Freundliche Grüße

Katja Kipping