Katja Dathe
PIRATEN
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Frage von Thomas R. •

Frage an Katja Dathe von Thomas R. bezüglich Wirtschaft

Liebe Katja Dathe,

am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und damit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wird (Art. 87 I VvB) (s. berliner-wasserbuerger.de ). Damit ist klar, dass es eine tatsächlich eine Möglichkeit gibt, die Verträge anzufechten.

Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie
a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und
b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?

Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!

Thomas Rudek

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Rudek,

zu Frage a) ja
zu Frage b) ja.

beste Grüße,
Katja Dathe