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Katina Schubert
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Frage von Rayk P. •

Wieviele Wohnungen werden denn Ihrer Meinung nach durch die angestrebte Enteignung zusätzlich in den kommenden 5 Jahren in Berlin geschaffen?

Wäre der erwartbare Entschädigungsbetrag nicht besser in neue Vorhaben investiert, als in bestehende Wohnungen, deren Anzahl dadurch wohl eher nicht erhöht wird?

Und wie soll Berlin das eigentlich finanzieren? Mit Geld aus Bayern oder Hessen?

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Antwort von
DIE LINKE

Ich bitte zunächst um Entschuldigung, dass ich so spät antworte. Ich hatte die Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Frage nicht gesehen. 

Die Vergesellschaftung von Wohnraum schafft keine neuen Wohnungen, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Die Vergesellschaftung von Wohnraum ermöglicht es dem neuen Eigentümer, z.B. einer Anstalt öffentlichen Rechts im Eigentum des Landes Berlin, regulierend auf die Miethöhe des Wohnungsbestands Einfluss zu nehmen und damit den nach wie vor starken Mietenanstieg in Berlin zu stoppen und umzukehren. Je höher der Anteil kommunaler Wohnungen am Gesamtbestand, desto größer ist der Einfluss des Landes auf die Entwicklung der Mietpreise. 
Es geht nicht um Neubau ODER Vergesellschaftung, wir brauchen beides, damit das in Berlin in der Verfassung verankerte Recht auf Wohnen für alle zugänglich ist und jede Berlinerin und jeder Berliner eine für sie oder ihn auch bezahlbare Wohnung findet. 

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