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Katherina Reiche
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Frage von Friedrich S. •

Frage an Katherina Reiche von Friedrich S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Reiche,

am 22.3 war der "Weltwassertag", der mich dazu anmiert Sie einmal zu fragen, wie Sie zu einer Privatisierung der Wasserversorgung stehen, sehe ich es richtig, wenn ich Ihre Ablehnung des Antrags der Grünen Fraktion, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird sich gegen eine Vergabelizenz auf EU-Ebene stark zumachen, dahingehend deute, dass Sie mit einer entsprechenden Privatisierung keine Probleme haben?

Des Weiteren würden mich Ihre Beweggründe interessieren, mit denen Sie Ihre Haltung begründen, sowie was Sie schon konkret getan haben um Ihre Haltung in der aktuellen Politik einzubringen.

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schumann,

vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich gern etwas ausführen möchte.

In der Öffentlichkeit und auch im politischen Raum wird seit Monaten intensiv über die möglichen Auswirkungen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen sogenannten Konzessionsrichtlinie auf die Wasserwirtschaft diskutiert. Insbesondere wird ein Eingriff in die Organisationshoheit der Kommunen und ein Zwang zur Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung befürchtet.

Die Konzessionsrichtlinie enthält Regelungen zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens im Wettbewerb. Sie enthält keinen Zwang zur Privatisierung.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der deutschen Gerichte müssen Konzessionen schon heute in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren vergeben werden. Mit der Konzessionsrichtlinie sollen bestehende Unsicherheiten über die bestehenden Verpflichtungen beseitigt und die Rechtsprechung umgesetzt werden. Die Rechtssicherheit wird damit erhöht: Für die Kommune, weil es klare Regelungen gibt und für die Unternehmen, weil die unterlegenen Bieter die Vergabeentscheidung rechtlich überprüfen lassen können.

Soweit öffentliche Stellen, in der Regel die Kommunen, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in eigener Regie durchführen oder durch vollständig von ihnen beherrschte Einrichtungen durchführen lassen, finden die entsprechenden Regelungen unabhängig von der Unternehmensform grundsätzlich keine Anwendung. Das gilt auch für Auftragsvergabe zwischen öffentlichen Stellen oder von ihnen gemeinsam vollständig dominierten Einrichtungen.

Entscheidend für die Tatsache, ob die Konzessionsvergabe in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, ist zunächst die einzeln oder gemeinschaftlich der gegenüber einer eigenen Verwaltungseinheit ausgeübten Kontrolle und werden zudem mindestens 80 % des Umsatzes der zu beauftragenden Einrichtung im Auftrag der sie kontrollierenden öffentlichen Stellen erbracht, ist keine Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung gegeben.

Erst wenn öffentliche Stellen die Dienstleistungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ganz oder teilweise auf Einrichtungen mit privater Kapitalbeteiligung übertragen oder eine solche Beteiligung bereits besteht, verpflichtet die Richtlinie in der Regel zur Durchführung eines transparenten Vergabeverfahrens im Wettbewerb. Bestehende Konzessionsverträge werden von dem Richtlinienentwurf im Übrigen nicht berührt.

Die Richtlinie enthält die dabei einzuhaltenden Anforderungen an das Verfahren sowie die Vergabekriterien. Unter bestimmten Bedingungen bezüglich der Kontrolle der beauftragten Einrichtung durch die Kommune kann aber selbst bei privater Beteiligung von einer Ausschreibung abgesehen werden. Diese Ausnahmemöglichkeit kommt z.B. für Stadtwerke mit privater Beteiligung in Betracht. Auch hier muss allerdings mindestens 80% des Umsatzes für die beauftragende Stelle erbracht werden.

Um insbesondere den Bedenken aus Deutschland Rechnung zu tragen, hatte EU Binnenmarkkommissar Barnier zudem einen neuen Vorschlag angekündigt, der insbesondere den deutschen Stadtwerken zugutekommen soll.

Grundsätzlich ist aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten die Durchführung transparenter Vergabeverfahren im Wettbewerb auch bei der Vergabe von Konzessionen an private Dienstleistungserbringer im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sinnvoll. Wichtig ist aber, dass die öffentliche Hand grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung bleibt, diese Dienstleistungen in rein öffentlicher Trägerschaft durchzuführen oder diese am Markt zu vergeben.

Auch umweltpolitisch liegt in der Durchführung überprüfbarer transparenter Vergabeverfahren keine Bedrohung für die Wasserversorgung, können die kommunalen Auftraggeber doch in den Ausschreibungen hohe Anforderungen an die Qualität der Leistungen, an Innovationen oder Umweltstandards stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche