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Katherina Reiche
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Frage von Klaus P. •

Frage an Katherina Reiche von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Reiche,

mit der Abwahl von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur haben Parteipolitiker massiv in die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Grundfeste der Pressefreiheit eingegriffen.

Demokratie braucht unabhängige und kritische Berichterstattung. Deshalb meine Frage als Bürger des Bundeslandes Brandenburg , welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Eingriffe in die Pressefreiheit in der Zukunft zu unterbinden?

Sehen Sie die Möglichkeit einer Normenkontrollklage mit dem Ziel einer gerichtlichen Überprüfung, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt.

Würden Sie sich im Bundestag für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Peter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Peter,

vielen Dank Für Ihre Frage vom 6. Dezember 2009.

Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht können wir in der Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009 in der Sache ZDF-Chefredakteur jedoch keine Notwendigkeit erkennen. Zunächst möchte ich darlegen, worum es im Kern geht. Im ZDF-Verwaltungsrat hat sich die erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit nicht gefunden, dem Vorschlag des ZDF-Intendanten zu folgen, den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Brender nach zehn Jahren ein zweites Mal zu verlängern.

Zu den Aufgaben des ZDF-Verwaltungsrates gehört es, den Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Dieses Gremium ist in Bezug auf seine Aufgaben und seine Zusammensetzung durch Staatsverträge der Länder bzw. durch Errichtungsgesetze der Landesrundfunkanstalten legitimiert. Dazu gehört es, die Entwicklung eines Senders bei den zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für alle diese Sachverhalte ist der Chefredakteur wesentlich mit verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat der Einstellung vor zehn Jahren und auch der ersten Verlängerung der Amtszeit des Chefredakteurs Brender vor fünf Jahren zugestimmt. Dass nun einige Mitglieder des Verwaltungsrats dafür plädieren, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen, kann nachvollzogen werden. Daher war seine damalige Entscheidung zugunsten Brenders genauso verfassungsmäßig wie seine Entscheidung vom 27. November.

Ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit liegt hier nicht vor. CDU und CSU setzen sich für ein starkes, unabhängiges öffentlich-rechtliches System ein. Das heißt aber nicht, dass dieses System ohne Kontrolle sein kann. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wirtschaften mit Gebührengeldern von über 7 Milliarden Euro. Daher ist die Politik verpflichtet, durch Teilnahme an den Sendergremien über die angemessene Verwendung dieser Gelder zu wachen. Dies bedeutet keinen Eingriff in die Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern Verantwortungswahrnahme im Interesse der Gebührenzahler, die mit 17,98 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden.

Die Vertreter der Politik und damit auch der Exekutive haben aktiv mitgeholfen, dass das öffentlich-rechtliche System zukunftssicher ist. Hätten in der Vergangenheit keine Vertreter der Politik durch ihre Gremienzugehörigkeit einen so intensiven Einblick in das öffentlich-rechtliche System erlangt, wäre diese Säule des dualen Mediensystems nicht so vielfältig präsent - auch wenn sich diese Vielfalt noch ausbauen lässt.

Wir werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter aufmerksam und kritisch begleiten und über die verfassungsmäßig garantierte Staatsferne des Rundfunks wachen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche MdB