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Katarina Barley
SPD
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Frage von Wolfgang H. •

Wie stehen Sie zur dauerhaften Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens D/Lux für Grenzgänger (19 Tage Regel) ? (Sonderregel läuft 31.3.22 aus)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht! 

Die Probleme der Pendlerinnen und Pendler mit dem Doppelbesteuerungsabkommen und dem wachsenden Interesse an selbstbestimmten HomeOffice-Zeiten sind mir nicht nur aus dem Arbeits- sondern auch dem privaten Umfeld gut bekannt. 

Meine Partei und ich erkennen die zahlreichen Vorteile, die ein möglichst selbstbestimmtes Arbeiten von zu Hause aus haben kann, an und setzen uns deswegen für ein Recht auf HomeOffice ein.

Konkret für Grenzpendlerinnen reicht das aber wegen der steuerrechtlichen Hindernisse, auf die Sie hingewiesen haben, nicht aus. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist als bilaterales Abkommen Zuständigkeit des Bundes. Unsere Bundestagsabgeordnete für Trier/Trier-Saarburg, Verena Hubertz, hat sich bereits mit dem Thema befasst und teilt die Forderung nach einer Ausweitung der HomeOffice-Tage, ohne in Deutschland steuerpflichtig zu werden! Konkret schreibt sie auf ihrer Website:

"Home-Office ist in vielen Arbeitskontexten längst gelebte Realität. Neben der Flexibilisierung der Arbeitswelt spielen dabei auch Umweltaspekte durch Pendeln eine Rolle. Mein Anliegen ist es, Home-Office und generell Regelungen betreffend des Arbeitslebens mehr an den Alltag und die Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen anzupassen.  

Die Situation kenne ich aus meiner eigenen Zeit, in der ich für Praktika nach Luxemburg gependelt bin. Insgesamt gibt es in der Region Trier über 30.000 Grenzpendler, welche in Deutschland wohnen und in Luxemburg arbeiten. Deren Besteuerung wird in einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten geregelt. Neben der Versteuerung der Einkommen in Luxemburg wurde eine 19-Tage Regelung eingeführt, welche es ArbeitnehmerInnen erlaubt bis zu 19 Tage von außerhalb ihrer Arbeitsstätte im Home-Office zu arbeiten, ohne in Deutschland einkommenssteuerpflichtig zu werden.  

(…) 

Im Interesse von ArbeitnehmerInnen möchte ich auf eine Ausweitung der Regelung hinwirken. Mein Ziel ist es eine 46-Tage-Grenze in dem Doppelbesteuerungsabkommen zu verankern. Also setze ich mich für einen Tag Home-Office in der Woche abzüglich der durchschnittlichen Urlaubszeit ein. (…)

Ich unterstütze Verena Hubertz bei dieser Forderung. Das von Ihnen verlinkte Papier des Interregionalen Parlamentarier-Rats halte ich für eine sehr hilfreiche und wertvolle Ergänzung der Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Katarina Barley 

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