Portraitfoto von Kasimir Romer, Kandidat in den Wahlkreisen Ulm und Biberach
Kasimir Romer
Volt
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Frage von Enzo R. •

Frage an Kasimir Romer von Enzo R. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Romer,

1. Halten sie die Spätfolgen zusammen mit der unterschiedlichen Betroffenheit durch die Restriktionen zusammen mit den wirtschaftlichen Folgeschäden als angemessen und verhältnismäßig gegenüber dem Ziel wir retten dadurch Leben?

2. Nein, ich ziele nicht auf das Bevölkerungsschutzgesetz wie sie vermutet haben. Um es etwas genauer darzustellen: Das Feststellen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag ohne festgelegte Kriterien wie. z.B. nachgewiesene Infektionen oder Todesfälle und der dadurch verbunden Möglichkeiten, grundrechtseinschränkende und weitreichende Rechtsverordnungen festzulegen ohne Zustimmung des Bundesrates und ohne aufschiebende Anfechtung hatte ich in Gedanken.
Diese Feststellung muss nicht zwangsläufig auf objektiven Kriterien basieren, sondern es reicht die subjektive Feststellungen des Bundestages.
Sollte Ihrer Meinung nach bei solch weitreichenden Kompetenzen, die mit der Feststellung einer epidemischen Lage einhergehen, diese Hürde nicht höher gelegt werden als nur durch die Feststellung des Bundestages?

3. Halten sie die Kanzlerrunden zusammen mit den Ministerpräsidenten, welche in Corona Verordnungen münden, für eine demokratisch legitime und in Deutschland statthafte Vorgehensweise?

Vielen Dank

Portraitfoto von Kasimir Romer, Kandidat in den Wahlkreisen Ulm und Biberach
Antwort von
Volt

Hallo,

ich denke die meisten Punkte sind in den bisherigen Fragen schon beantwortet worden.

Gerne erläutere ich Ihnen aber auch diese Fragen noch einmal.

1)

Ja, das halte ich für angemessen, denn in keinem Fall sollte ein wirtschaftlicher Effekt mit dem Schutz von Menschenleben aufgerechnet werden. Um die größten wirtschaftlichen Folgen abzumildern, gab es bereits und gibt es weiterhin umfangreiche Maßnahmen wie Sofortzahlungen, Steuererleichterungen etc. Die Rettung so vieler Menschenleben wie nur möglich sollte in unserer Gesellschaft ganz oben auf der Agenda stehen.

2)

Im dritten Bevölkerungsschutzgesetz ist eindeutig festgelegt, wann eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorliegt:

1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.

Dies können Sie auch gerne in §5 IfSG ( https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html ) nachlesen. Ihre Aussage, dass der Bundestag grundlos eine solche Lage feststellen kann, erschließt sich mir dadurch nicht.

Die Beschlüsse des Bundestags können auf Antrag der Fraktionen im Bundestag vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Dass die Gewaltenteilung in Deutschland vorzüglich funktioniert hatten wir schon zuvor erläutert. Ihre Sorge halte ich daher für unbegründet.

Im Übrigen ist der Bundestag die Vertretung des Volkes in der Gesetzgebung. Die Abgeordneten im Bundestag sind die direkten Vertreter des Volkes. Ein höheres politisches Organ haben wir nicht ! Wer, wenn nicht der Bundestag, sollte noch die Befugnis zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben? Das Christkind?!

3)

Die Runde der Ministerpräsident:innen mit unserer Kanzlerin sind in der Tat eine heikle Angelegenheit. Dies liegt meiner Meinung nach darin begründet das hier Akteure entscheiden, die in der Mehrheit nicht den nötigen Sachverstand dafür haben - hier gilt es unsere Bundeskanzlerin lobend auszunehmen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass hier mehr wissenschaftlich begründete Beschlüsse gefasst werden, statt vieler politischen Überzeugungstaten.

In der Tat war im ersten und zu Beginn des zweiten “Lockdowns” die rechtliche Situation bezüglich der Einschränkungen noch nicht geklärt (siehe zB https://www.swr.de/swraktuell/sind-corona-massnahmen-verfassungsrechtlich-haltbar-100.html oder https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/coronavirus/307395/grundrechte ).

Dies wurde im November 2020 jedoch durch das dritte Bevölkerungsschutzgesetz geändert ( https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-bevoelkerungsschutz-804202 ). Fortan muss der Bundestag alle 4 Wochen eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, damit Einschränkungen, die nun auch definiert sind, fortbestehen können.

Im Großen und Ganzen sehe ich diese Gesetzesänderung auch für gelungen an. Sollte die Exekutive zu restriktive Maßnahmen verhängen kann der Bundestag dem durch nicht-Feststellung der epidemischen Lage schnell einen Riegel vorschieben.

Insofern halte ich das jetzt geltende Vorgehen in der Tat einer Demokratie statthaft, würde mich aber wünschen, dass viele Entscheidungen mutiger, fundierter und schneller getroffen würden. Mit Ihrer Stimme kann ich das aber natürlich bald ändern.

Liebe Grüße,

Kasimir Romer