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Karsten Möring
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Frage von Thomas K. •

Frage an Karsten Möring von Thomas K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Möring,

ich arbeite, wie viele meiner IT-Kollegen als selbstständiger Freelancer in ständig wechselnden IT Projekten. Solche Projekte haben - je nach Komplexität der Aufgabe - in der Regel Laufzeiten zwischen 3 Monaten und 4 Jahren. Während dieser Phasen werden die IT-Selbständigen sehr gut bezahlt, haben evtl. zeitweilig auch Angestellte und führen dementsprechend viel Steuern ab.

Nun gibt es einen Referentenentwurf des BMAS zu §611a BGB der am 16.02. dem Kabinett vorgestellt werden soll (ich spare mir Zitate, sie finden es in jeder Suchmaschine sofort)

Die typischen IT Projekte sind keine Werkverträge, sondern werden von Teams realisiert die auf Basis von Stundenkontingenten an dem Projekt arbeiten. Dies liegt begründet in der Tatsache dass sich die Anforderungen während der Entwicklung verändern können und anderenfalls permanent neue Werkverträge geschlossen werden müssten.

Sollte dieser Entwurf zum Gesetz werden droht als Folge, dass viele gut-verdienende, nicht schutzbedürftige Selbständige - so wie ich - ihre Selbständigkeit aufgeben müssen. Ein Teil wird zwangsweise befristete Arbeitsverträge annehmen müssen. Älteren Selbständigen droht vielleicht sogar die Arbeitslosigkeit.

Mich würde interessieren wie Sie zu dem Entwurf stehen und ob Sie einem solchen Gesetz zustimmen würden.

Viele Grüße,
Thomas Krause

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag die Zielsetzung verabredet, wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu treffen. Es ist unser gemeinsames Ziel gute Arbeit für alle zu schaffen – das heißt sicher und gut bezahlt.

Für uns gehören Werkverträge zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und jede Form von Dienstleistern betreiben seit Jahrhunderten ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, befinden sich in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt nach unserer Ansicht in der Regel nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen, sondern auf Verstöße gegen vorhandene Gesetze und das muss geahndet werden.

Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. Dafür sind die Instrumentarien vorhanden.

Richtig ist, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor kurzem einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt hat. Dabei ist zu betonen, dass es sich um einen reinen Diskussionsentwurf handelt. Der Beginn eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens ist momentan noch offen. Wir werden uns bei den Beratungen hierzu jedenfalls eng an den Koalitionsvertrag halten. Ziel der Union ist es, den Missbrauch zu verhindern und faire Bedingungen am Arbeitsmarkt zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring