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Frage von Peter V. •

Frage an Karsten Möring von Peter V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Möring,

ich möchte Sie bitten Ihre Meinung zu folgendem Thema mir kundzutun. Zur Erläuterung :

https://www.4freelance.de/blog/gefaehrdung-des-modells-freelancer-durch-den-referentenentwurf-zu-%C2%A7611a-bgb/

Es geht hier darum, dass bei diesem Gesetzentwurf viele freiberufliche Existenzen zerstört zumindest gefährdet werden.

Beispielsweise ist es für uns Freiberufler unabdingbar einen guten persönlichen Kontakt beim Kunden vor Ort zu halten. Dies als Indiz für eine Scheinselbständigkeit zu nehmen wäre prekär.

Mit freundlichen Grüssen
Peter Virnich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Virnich,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag die Zielsetzung verabredet, wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu treffen. Es ist unser gemeinsames Ziel gute Arbeit für alle zu schaffen – das heißt sicher und gut bezahlt.

Für uns gehören Werkverträge zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und jede Form von Dienstleistern betreiben seit Jahrhunderten ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, befinden sich in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt nach unserer Ansicht in der Regel nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen, sondern auf Verstöße gegen vorhandene Gesetze und das muss geahndet werden.

Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. Dafür sind die Instrumentarien vorhanden.

Richtig ist, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor kurzem einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt hat. Dabei ist zu betonen, dass es sich um einen reinen Diskussionsentwurf handelt. Der Beginn eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens ist momentan noch offen. Wir werden uns bei den Beratungen hierzu jedenfalls eng an den Koalitionsvertrag halten. Ziel der Union ist es, den Missbrauch zu verhindern und faire Bedingungen am Arbeitsmarkt zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring