(...) Neben der reinen Telefonbelästigung erfüllen einige der "Werbeanrufe" den Erfahrungen der Verbraucherschutzverbände nach unter Umständen auch Straftatbestände, wie z.B. des versuchten oder vollendeten Betruges. In solchen Fällen sollten Sie sich ggf. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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