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Karl Schiewerling
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Frage von Markus R. •

Frage an Karl Schiewerling von Markus R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

die Nähe Ihres Wahlkreises zu Münster und dem Ruhrgebiet bedeutet, dass eine große Anzahl von Berufspendlern dort leben. Von der Bundesregierung wird immer wieder die Flexibilität von Arbeitssuchenden verlangt. Leider wird diese nicht durch politische Entscheidungen unterstützt, sondern behindert. Die Pendlerpauschale wurde gekürzt, die Benzinpreise haben durch Öko-Steuer und Mehrwertsteuererhöhung die Marke von 1,50 überschritten und nun wird auch noch die Änderung der Kfz-Steuer diskutiert.
Wie soll unter diesen Bedingungen ein alleinverdienender Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von Euro 1700,-, wie es im Einzelhandel und Handwerk durchaus normal ist, noch eine Familie ernähren, wenn seine Arbeiststelle 25km entfernt liegt?
Warum wird, trotz ´unerwarteten´ Steuermehreinnahmen, nicht die Öko-Steuer reduziert, um die Pendler für die gekürzte Pendlerpauschale zu entschädigen oder die alte Regelung wiederhergestellt?
Die Neuregelung der Kfz-Steuer wird von Politikern damit Begründet, dass die Bürger sich neue, sparsame Autos kaufen sollen. Wovon sollen die Bürger das neue Auto bezahlen, wenn die Tankfüllung schon einen Großteil des Geldes verschlingt, was nach Abzug von Steuern, Nahrung und Wohnung noch übrig bleibt?
Ich hoffe auf eine aussagekräftige Antwort.

M.f.G.

Reckert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reckert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Ihren Unmut über die gerade in den letzten Jahren gestiegenen Kraftstoffpreise kann ich sehr gut nachvollziehen kann.

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise fordern viele Menschen, die Steuerbelastung auf Energieträger zu reduzieren und auf diese Weise Spielräume für Preissenkungen zu eröffnen. Jedoch führen Steuersenkungen bei den Energiesteuern nicht automatisch zu entsprechenden Veränderungen der Energiepreise. Die Energiesteuern sind nämlich unselbständiger Preisbestandteil und müssen nicht offen ausgewiesen werden. Vielmehr ist es denkbar, dass bei einer Senkung der Steuerbelastung auf Energieträger die Energiekonzerne eine solche Maßnahme vorrangig zur Verbesserung ihrer Preismargen nutzen würden. Die politischen Möglichkeiten, auf die Entwicklung nichtsteuerlicher Preisfaktoren Einfluss zu nehmen, sind äußerst begrenzt. Dies gilt insbesondere auch für das Marktgeschehen auf den internationalen Energiemärkten und für die wirtschaftlichen Interessen der Energiekonzerne.

Eine Senkung der Energiesteuersätze kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil hierzu infolge der nach wie vor schwierigen Haushaltslage der finanzielle Spielraum fehlt.

Ihr Vorschlag als Alternative wieder die Pendlerpauschale einzuführen, würde ich gern unterstützen. Doch zunächst müssen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, die für den Herbst 2008 erwartet wird.

Zu der CO2- und Schadstoffausstoß orientierten Kfz-Steuer lässt sich folgendes sagen.
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat am 11. Juni 2008 das weitere Vorgehen konkretisiert. Die Koalition schlägt der Föderalismuskommission II vor, die Kfz-Steuer ab 1. Januar 2010 auf den Bund zu übertragen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, eine umweltfreundliche Besteuerung der Kraftfahrzeuge aus einer Hand zu erreichen. Die Länder, denen bislang die Einnahmen aus der Kfz-Steuer zustanden, erhalten als Ausgleich einen Festbetrag in Höhe des bisherigen Aufkommens (2007: 8,9 Mrd. ?). Darüber hinaus ist auch vereinbart worden, dass schadstoffarme Neufahrzeuge grundsätzlich nicht höher besteuert und Altfahrzeuge in den ersten Jahren der Reform nicht zusätzlich belastet werden sollen.

Am 18. Juni 2008 hat auch die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Als nächsten Schritt muss von der Föderalismuskommission II jetzt die notwendige Verfassungsänderung auf den Weg gebracht werden. Auch muss der entsprechende Gesetzentwurf der Umstellung der Kfz-Steuer noch durch die zuständigen Ressorts - federführend ist hier das Bundesministerium der Finanzen - erarbeitet werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir im weiteren Verfahren sämtliche Maßnahmen eingehend prüfen und dabei dafür Sorge tragen werden, dass die Neuregelung der Kfz-Steuer einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne dabei die Bürger in unangemessener Weise zu belasten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Karl Schiewerling