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Karl-Heinz Warnholz
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Frage von Martin H. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von Martin H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Moin Herr Warnholz!

Mit Erschrecken beobachte ich seit längerem die Einsätze der Hamburger Polizei im Zusammenhang mit den Studentenprotesten gegen die Einführung von Studiengebühren. In anderen Ländern (z.B. Mexico) sind Polizei-Einsätze auf dem Universitäts-Campus gesetzlich untersagt, in Deutschland war es wenigstens bislang unüblich, daß der Universitäts-Präsident, der das Hausrecht ausübt, die Polizei auf den Campus ruft, gerade bei einfachen Demonstrationen und Protest-Aktionen.
Daß dei Polizei bei ihren Einsätzen gegen die Studierenden mit körperlicher Gewalt und sogar Pfefferspray vorgeht, übertrifft alle bisher ergriffenen Maßnahmen zur Durchsetzung von Studiengebühren und zur Mundtotmachung aller kritischen Studierenden.
Etwas besorgt um den unabhängigen Wissenschaftsstandort Deutschland wende ich mich daher an Sie als MItglied des Innenausschusses, der sie wahrscheinlich fast genau so gut wie ich über die Wichtigkeit einer kritischen Wissenschaft, frei von industriellen und wirtschaftlichen Einflüssen, bescheid wissen: Was wollen Sie (Innenausschuß und Innensenator) mit den derzeitigen Polizei-Einsätzen erreichen? Handelt es sich dabei schon um die bedingungslose Einführung des bedarfsorientierten Studiums, wie es im neuen Hochschulmodernisierungsgesetz durch die Einführung eines Hochschulrates, der sich fast gänzlich aus Wirtschaftsgrößen zusammensetzt, angedacht ist? Wie steht die CDU, vertreten durch den Innenausschuß, zu den derzetigen Einsätzen der Polizei?

Zu guter letzt: Bitte nehmen Sie kraft Ihres Amtes Einfluß auf den Innensenator, damit sich dieser auch einmal mit dieser Fragestellung auseinander setzt.
Mit den besten Wünschen,
Martin Hensch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hensch,

zunächst einmal bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre fachliche Frage an mich. Der Innenausschuss hat sich mit dem Einsatz der Polizei auf dem Campus nicht befasst. Daher kann ich Ihnen auch nichts über die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens durch den Universitätspräsidenten, der von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht hat, berichten.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass eine Beantwortung Ihrer Frage nicht erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz