Frage an Karin Strenz von Christine K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Strenz,
ich lese gerade Ihre Antwort vom 3.7. an Herrn O..
Sie schreiben, "jeder weitere Antrag auf Hilfe bedarf der erneuten Zustimmung
des Deutschen Bundestages. Wir machen uns die Entscheidung sicherlich nicht leicht..."
Im ESM Vertrag steht zum Haftungskapital des ESM (700 Milliarden):
- Die Gouverneure können das Haftungs-Kapital durch Ausgabe neuer Aktien
bis in Billionenhöhe beliebig erhöhen (Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1).
- Im Verlustfall und aus sonstigen Gründen muss nicht eingezahltes
ESM-Haftungskapital binnen 7 Tagen eingezahlt werden. Kann ein Mitglied
nicht zahlen, wird der dann offene Betrag auf die übrigen Aktionäre
umgelegt (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2).
- Wird das Aktienkapital nicht erhöht (Ziff. 6), haften die Deutschen, je
nachdem wie viele ESM-Aktionäre zahlungsunfähig werden , für (Minimum)
27 % - x % (Maximum 100 %) aus € 700 Mrd.
Das bedeutet: Kann ein Mitglied nicht zahlen, dann zahlt der deutsche Steuerzahler,
und zwar ganz ohne dass das Parlament in diesem Punkt noch abzustimmen hätte.
Das bedeutet auch: Wird das Aktien-Haftungs-Kapital durch Wagemut der Gouverneure
oder durch Forderungen bestimmter Akteure, die den Deutschen Bundestag vorher nicht
befragen, erhöht, (Art. 8, Art 10), kann sich daraus erhöhte Haftung über € 700
Mrd. hinaus ergeben (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2). Ganz ohne dass der Deutsche
Bundestag darüber nochmals abzustimmen hätte.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie in Anbetracht der von mir hier zitierten Bestimmungen
des ESM Vertrages dazu kommen, zu behaupten dass der Deutsche Bundestag
weiterhin eine Budgethoheit habe und vor weiteren Anträgen abstimmen könne.
Mit freundlichem Gruß
Christine Kirchhoff
Sehr geehrte Frau Kirchhoff,
bisher haben die Abgeordneten des Bundestages jedem Hilfspaket einzeln zugestimmt und das wird auch in Zukunft so bleiben.
Ich hoffe allerdings, dass sich die Situation in den auf unsere Solidarität angewiesenen Länder weiter verbessert und die Mittel des ESM dann auch zur Überbrückung der Krisenzeit ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Strenz