Frage an Karin Strenz von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Strenz,
in der Tagesordnung des Bundestages für den 30.03.2012 (TOP 33 a+b) wurde eine Beratung über den Antrag zur Änderung des Art. 93 des Grundgesetztes eingeräumt, im Nachhinein aber wieder gestrichen.
Hierzu meine Fragen:
Inwiefern ist künftig seitens der Fraktionen eine Änderung des Art. 93 GG geplant ?
Was soll diese Änderung im Einzelnen umfassen ?
Soll mit der Änderung der Beschwerdeweg von Privatpersonen Richtung des BVerG eingeschränkt werden ?
Falls ja, was sind die Beweggründe hierzu ?
Ich freue mich auf eine Antwort hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
M.S.

