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Frage von Ernst S. •

Frage an Karin Binder von Ernst S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Noch vor wenigen Tagen freuten sich viele über die Meldung, dass ein Gesetz das Rauchen nicht nur in staatlichen Einrichtungen, sondern auch in anderen Bereichen wie Restaurants verbieten wird. Sogar zahlreiche Raucher haben sich mit dieser Lösung abgefunden - wie bereits in vielen Ländern. Heute sieht plötzlich alles wieder anders aus: Verfassungsbedenken sind plötzlich aufgetaucht - und das Ganze wird nun zur Ländersache erklärt. Für dieses Hin und Her habe ich kein Verständnis. Gibt es denn immer weniger Politiker, die ein Problem bis zu Ende denken können? Wie sieht Ihre Position aus? Treten Sie für den beabsichtigten uneingeschränkten Gesundheitsschutz der Nichtrauer ein oder wollen Sie eher den Qualm auch an Orten weiterdampfen lassen, an denen sich Nichtraucher gesundheitlich gefährden und sich nach einem Restaurantbesuch selbst nicht mehr riechen können? Wie wollen Sie den erweiterten Schutz der Nichtraucher voranbringen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Scheifele,

ich trete unbedingt für einen effektiven Schutz vor den Folgen des sog. Passivrauchens ein und setze mich daher nach wie vor für ein Gesetz ein, welches Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft an allen Arbeitsplätzen (also auch im Bereich der Gastronomie) ausnahmslos vor Passivrauchen schützt, und welches außerdem Bürgerinnen und Bürger in allen öffentlichen Bereichen (d.h. alle öffentlichen Gebäude, öffentlichen Verkehrsmittel, Schulen, Universitäten etc.) in der Bundesrepublik Deutschland vor den Schadstoffen des Tabakrauches durchgängig schützt.

Ich denke, die Zeit für ein solches Gesetz ist auch in der Bundesrepublik reif. Halbherzige Versuche, wie der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf, tragen aus meiner Sicht wenig zu einem echten Schutz vor den Folgen des Passivrauchens bei. Die Regelungen und ihre vielen Ausnahmen sind schlicht nicht nachvollziehbar und sind einem breiten gesellschaftlichen Verständnis für die Problematik eher abträglich.

Außerdem zeigt sich jetzt anhand der verfassungsrechtlichen Bedenken genau wie beim derzeitigen Fiasko mit dem Verbraucherinformationsgesetz, dass die vor kurzem verabschiedete Föderalismusreform im Praxistest auf ganzer Linie scheitert. Der Bund hat sich damit selbst die Hände gebunden.

Nichtraucherschutz und Verbraucherinformationsrechte werden nicht die letzten Themen sein, für die es wegen der von der großen Koalition vereinbarten verfassungsrechtlichen Kleinstaaterei und dem dauernden Kompetenzgerangel in zentralen Politikfeldern und Lebensbereichen immer schwieriger bis unmöglich wird, umfassende und effektive bundeseinheitliche Regelungen zu finden.

Freundliche Grüße
Karin Binder