(...) eines zugelassenen Psychotherapeuten, dessen Leistungen dann mit den Kostenträgern abgerechnet werden. Ein eigenständiges "Gehalt" für den Studenten ist offensichtlich nicht möglich. Hier müßten die Studentenvertreter tätig werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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