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Kai Wegner
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Frage von Ines E. •

Frage an Kai Wegner von Ines E. bezüglich Soziale Sicherung

"Viele sind arm an Einkommen. Arbeitslosigkeit und finanzielle Sorgen können leicht zu Ausgrenzung und in die soziale Isolation führen. Zahlreiche Menschen in den zwölf Bezirken der Hauptstadt müssen Freizeitaktivitäten, Kultur, Bildung und Sport "streichen", weil das Geld nicht reicht.

Damit mehr Bürgerinnen und Bürger die Angebote der Stadt nutzen können, gibt es ab Januar 2009 den berlinpass des Senats. Mit dem Pass bekommen alle, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, vergünstigten Eintritt bei Kultur, Sport und Freizeit." Wohngeldempfänger werden ausgegrenzt. http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/

Kunst und Kultur sind Standortfaktoren. Künstler und Kreative gelten als Leistungsträger Berlins. Berliner Politiker verweigern Künstlern und Kreativen Teilhabe am kulturellen Leben der Stadt, sie verweigern Geringverdienern / Wohngeldempfängern einen Berlin-/Sozialpass. Swen Schulz/Bundestagspolitiker sagte, in anderen Städten sei das anders organisiert. Das Internet bestätigt das. Mitarbeiter des Berliner Senats/Staatssekretärs für Soziales betonten, der Senat habe keinerlei Mitspracherechte, er müsse nach Vorschrift von Politikern handeln. Politiker müssten Ihnen nur andere Anweisungen geben.

Warum werden in Berlin u.a. Künstler und Kreative (und ihre Kinder) von Politikern vom kulturellen Leben der Stadt ausgegrenzt?

Sie sind Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorsitzender der Landesgruppe Berlin in der CDU/CSU-Fraktion, Generalsekretär der CDU Berlin. Wie wollen Sie die sozial ungerechte Situation noch vor der Wahl ändern? Motto: Taten statt Phrasen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. August 2013 und der damit verbundenen Frage nach den Bezugsbedingungen des „berlinpasses“.

Diesen Sozialpass erhalten alle Bürgerinnen und Bürger Berlins, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Künstler und Kreative, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Vor diesem Hintergrund kann ich die von Ihnen behauptete Ausgrenzung von Künstlern und Kreativen nicht nachvollziehen.

Seit einigen Jahren geht die Zahl der Wohngeldempfänger in Deutschland stark zurück (von 3,5 Millionen Haushalten im Jahr 2004 auf aktuell 900.000 Haushalte), weil der ALG 2-Bezug den Bedürftigen mehr einbringt. Die Entscheidung, den Wohngeldbezug nicht als Bezugskriterium des Berlinpasses anzuerkennen, wurde im Übrigen vom rot-roten Vorgängersenat getroffen.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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