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Kai Voet van Vormizeele
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Frage von Benjamin S. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Benjamin S. bezüglich Staat und Verwaltung

Hallo Herr Vormizeele!

Grundlage die Bestimmungen zur Gehwegreinigung mit Verordnungen für die Gebührenfestlegung und die Einstufung im Reinigungsplan.

Steigende Wohnnebenkosten belasten die Haushalte immer weiter. Bei mir sind es über 50 Euro pro Monat, für normale Mietwohnung (meine Freundin) sind es aber immer noch 10 bis 20 Euro pro Monat. Das ist sehr viel! Wofür?

1. 30% der Gebühren werden für die Subvention der Schneeräumung von öffentlichen Flächen eingesetzt (Aussage der Stadtreinigung, Ausfall der Leistungen im Herbst und Winter ohne Rückzahlungen auch wenn es kein Schnee und Eis gibt wie in den letzten Jahren).

2. eine wirksame Kontrolle der vertraglichen Leistungen ist nicht möglich.

3. die oberste Kontrolleure sind gleichzeitig verantwortlich ist für die Finanzen der Stadtreinigung (Senator Umwelt gleichzeitig Aufsichtsrat Stadtreinigung).

4. Gutachten zur Reinigungsnotwendigkeit und Einstufung werden nur von der Stadtreinigung erstellt – meistens gegen die Wünsche der Betroffenen (eigene Erfahrung durch Befragung aller Anwohner der Von-Essen-Str. 95% wollten eine Rückstufung die aufgrund eines Gutachten der Stadtreinigung nicht durchgeführt wurde).

6. Die erstattungsfreien „Reinigungsausfälle“ sind so umfassend das selbst bei wochenlang Leistungsausfall gezahlt werden muß. (siehe Verordnung)

7. Zur Sicherung der Finanzen der Stadtreinigung werden immer neue Flächen in den Reinigungsplan aufgenommen – selbst wenn die Plattenweg durch Sandwege ersetzt wurden, die nicht zu fegen sind, bleiben sie im Reinigungsplan. (diverse Beispiele die auch durch die Presse gegangen sind)

Mit diesem Ärgernis will sich niemand befassen. Die Entwürfe der Stadtreinigung zu den Anpassungsverordnungen wurden in den letzten Jahren immer durchgewunken. Hier hilft nur ein klarer Schritt: Streichung der Verordnungen und Integration der Gehwegreinigung in die Straßenreinigung.

Wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich für eine Änderung der Gesetzeslage einsetzen?

Benjamin Schubert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schubert!

Vielen Dank für Ihre Frage, die einen sehr komplexen Sachverhalt berührt.
In der Tat gibt es immer wieder Beschwerden über die Aufstellung und Durchführung des Wegereinigungsverzeichnisses. Ich will ihnen zustimmen, dass es auch mein Eindruck ist, dass Mischkalkulationen vorgenommen werden, die nicht immer richtig sind. Konkret gab es in der ablaufenden Amtsperiode einen Vorfall in Finkenwerden, bei dem aus örtlicher Sicht die Aufnahme einzelner Straßen in das Wegereinigungsverzeichnis nicht richtig war. Dies wurde vor Ort zu Recht thematisiert. Die Bürgerschaft hat dies dann zum Anlass genommen im Rahmen der Diskussion der Bezirksverwaltungsreform hier eine grundlegende Änderungen durchzusetzen. Das Wegereinigungsverzeichnis kann jetzt nur noch in Abstimmungen mit den jeweils zuständigen Bezirksversammlungen geändert werden. Dies sichert aus meiner Sicht die Ortsnähe und die Kenntnisse der jeweiligen konkreten Umstände in den Stadtteilen. Wenn Sie mit den Eingruppierungen der Stadtreinigung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich jetzt an ihre Bezirksversammlung wenden. Gleichzeitig werden die Kollegen vor Ort mehr in der Lage sein zu beurteilen, welche Maßnahme sinnvoll ist oder wo ggf. der Eindruck entsteht, dass Kosten ohne hinreichende Begründung erhoben werden sollen.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB