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Kai Voet van Vormizeele
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Frage von Björn B. •

Frage an Kai Voet van Vormizeele von Björn B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,

mit Interesse las ich im Plenarprotokoll 19/14 Ihren Redebeitrag zum Thmea "Ausweispflicht und individuelle Kennzeichnung von Polizeibediensteten". Leider erschließt sich aus dem dort gesagten für mich Ihre Meinung zu meiner Frage nicht...

Bitte erläutern Sie mir Ihre Position zur individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten bei Großeinsätzen (Fußballspiele, Demonstrationen) durch "Nummern"! In diesem Zusammenhang geht es mir ausdrücklich nicht um die Frage der Namensschilder!

Gab es in Hamburg in der Vergangenenheit Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Tätlichkeiten im Dienst, die eingestellt werden mussten, wobei zwar ermittelt werden konnte, zu welcher Einsatzgruppe der Handelnde gehörte, nicht aber der individuelle Täter? Wie erklären Sie das Auftreten solcher Fälle in anderen Bundesländern? Ist "die Polizei" in München oder Berlin falsch ausgebildet? Fehlt es den dortigen Polizeikräften an rechtsstaatlichem Bewusstsein?

Welche Wiederstände bestehen gegen individuelle Nummern (anstelle der bisher angebrachten Einheiten-Nummer) an Uniform oder Helm? Welcher Nachteil entsteht im Einsatz durch dieses in der Öffentlichkeit zusätzliches Vertrauen schaffende Merkmal? Aus welchen Gründen gibt es diese Nummern-Kennzeichnung in Hamburg bisher nicht?

Mit freundlichem Gruß!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Blunck!

Das sich Ihnen meine Meinung aus dem Redebeitrag nicht erschließt bedaure ich.

Ob es solche Fälle in Hamburg gab, kann ich nicht beurteilen. Allerdings gibt es in Hamburg (von fast allen Bundesländern beneidet) die Dienststelle interne Ermittlungen (DIE), die solche Fälle ggf. sehr erfolgreich bearbeitet.
Grundsätzlich ist das Tragen von Namensschildern in einer Dienstvereinbarung zwischen dem Dienstherren (der Stadt) und dem Personalrat der Polizei geregelt. Diese Dienstvereinbarung sieht eine Tragen von Namensschildern von Beamten in Demonstrationseinsätzen nur nach Freiwilligkeit vor. Ausnahmen bestehen hier für die leitenden Beamten.

Grundsätzlich halte ich das Tragen von Dienstnummern für einen sinnvollen Kompromißvorschlag zwischen dem nachvollziehbaren Sicherheitsbedürfnis der Polizisten und den rechtsstaatlichen Anforderungen. Darüber gibt es m.W. Gespräche zwischen dem Senat und dem Personalrat. Inwieweit es hier zu einer Einigung kommt, kann ich nicht beurteilen.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB