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Frage von Thomas G. •

Frage an Jürgen Ströbel von Thomas G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Ströbel,

2014 behandelte der Landwirtschaftsausschuss eine Petition zur Freiwilligkeit der Vorlage von Trophäen bei Pflichthegeschauen (Drs. 17/785).
Damals wurde die Petition mit Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt. Sie argumentierten damals, dass den im Antrag angeführten Kosten auch Einnahmen gegenüberstünden.
Ich würde gerne wissen, welche Einnahmen das sind, wie hoch diese sind und warum diese Einnahmen nicht mehr entstehen, wenn nur noch freiwillig vorgelegte Trophäen ausgestellt werden.
Weiterhin habe ich eine gleichlautende Petition eingereicht (Az. LA.0103.17), allerdings mit einer anderen Begründung. Ich empfinde das Präparieren der Trophäen als ekelhaft und die Würde des erlegten Wildes misachtend. Ich halte diese Pflicht für unzumutbar.
Weiterhin verfehlt das Vorlegen der Trophäen ganz und gar den in der AVBayJG beabsichtigten Zweck, weil es sich um keine verwertbare Stichprobe handelt und anhand der Trophäen die verschiedenen, in der Verordnung angegebenen Parameter daran gar nicht oder bestenfalls nur teilweise ablesbar sind.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, ob Sie und Ihre Parteikollegen im Landwirtschaftsausschuss diesmal der Petition zustimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
T. G.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Grebenstein,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Pflichthegeschauen sind für das Jagdwesen sehr wichtig. Sie sind kein Widerspruch zu dem anerkannten Ziel, durch eine Reduzierung des Wildes einen natürlichen Waldfrieden zu erreichen. Das zeigt auch die positive Entwicklung. Die Abstimmung in Bezug auf die Abschüsse und den Schutz des Waldes wird immer besser. Die Betroffenen sind sehr um Ausgleich bemüht und deshalb besteht sowohl beim Waldbesitzerverband als auch beim Jägerverband zurzeit Konsens, dass weder das Waldgesetz noch das Jagdgesetz geändert werden müssen.

Die Vorteile der Hegeschauen - gerade im Sinne des Verbraucherschutzes – liegen auf der Hand, denn Hegeschauen sind ein wichtiges Diskussionsforum für viele unterschiedliche Gruppen. Dadurch entstehen natürlich Kosten, aber in der Gesamtschau des Jagdwesens führt der Verkauf des Wilds bei den BaySF auch zu Einnahmen. Ihr persönliches Empfinden des Präparierens von Trophäen kann ich tolerieren, aber nicht nachvollziehen. Meines Erachtens können Wildtiere keinen Achtungsanspruch von Würde adressieren. Derzeit sehe ich nicht die Notwendigkeit einer Änderung des Waldgesetzes oder des Jagdgesetzes. Es geht vor allem darum, weitere Polarisierungen zu vermeiden. Weiter besteht m.E. sehr wohl ein Zusammenhang zwischen Hegeschau als Indikator für die Entwicklung im Wald, was das Wild und im Rückschluss auch die Vegetation anbelangt. Außerdem brauchen wir die Jäger als Partner, um Flora und Fauna Bayerns langfristig zu erhalten. Eine Änderung der anerkannten Regelungen würde hier neue Diskussionen entfachen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jürgen Ströbel