Wie bewerten Sie die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen vor dem Hintergrund ihrer Nicht-Skalierbarkeit und warum wird die Eingriffsmöglichkeit des BMG gemäß §87 SGB V nicht genutzt?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
Der SPIEGEL-Artikel („…Bier statt Therapie“) verdeutlicht eine problematische Signalwirkung im Umgang mit psychischen Erkrankungen. Unabhängig von der Zuspitzung steht diese Aussage sinnbildlich für eine Haltung, die der Versorgungsrealität nicht gerecht wird.
Psychotherapie ist strukturell nicht skalierbar: 50 Minuten bleiben 50 Minuten. Leistungen können weder parallelisiert noch technisch kompensiert werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen fachlich und versorgungspolitisch kaum nachvollziehbar. Sie reduziert faktisch Behandlungskapazitäten, obwohl Bedarf und Wartezeiten steigen.
Gemäß §87 SGB V besteht die Möglichkeit, entsprechende Beschlüsse im Rahmen der Rechtsaufsicht zu prüfen und einzugreifen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wann eine zeitnahe Prüfung bzw. ein Eingreifen vorgesehen ist.
