(...) Für uns steht im Vordergrund, dass Kinder von ihren Eltern geliebt werden und Eltern Verantwortung für ein Kind übernehmen - egal welches Geschlecht die Eltern haben. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Sukzessivadoption nicht das Geschlecht der Eltern in den Vordergrund gestellt, sondern festgestellt, dass sowohl Ehe als auch Lebenspartnerschaft "gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt" seien und insofern keine Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestehen, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten. (...)