Wann führt Bayern endlich die pauschale Beihilfe ein?
Sehr geehrter Herr Mistol,
als Beamter in Bayern hat man nach wie vor nicht die Möglichkeit, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, ohne dafür erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen. Bestehen Bestrebungen, dies auch in Bayern zu ändern und damit der Regelung in vielen anderen Bundesländern anzupassen? Aus meiner Sicht wäre dies sehr erfreulich, da von der aktuellen Regelung nur die private Versicherungswirtschaft profitiert. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb Beamte in Bayern sich nicht nach den allgemeinen Konditionen gesetzlich versichern dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
P.S.

Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre berechtigte Frage zur Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamte in Bayern.
In zahlreichen Bundesländern – darunter Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Schleswig-Holstein – haben Beamtinnen und Beamte bereits die Möglichkeit, sich für die sogenannte pauschale Beihilfe zu entscheiden. Diese Regelung erlaubt es, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, ohne auf den Arbeitgeberanteil – also die Beihilfe – verzichten zu müssen. Damit wird mehr Wahlfreiheit geschaffen und dem Sozialstaatsprinzip besser Rechnung getragen.
Leider verweigert sich die Bayerische Staatsregierung bislang dieser Reform. Das bedeutet konkret, dass sich bayerische Beamtinnen und Beamte weiterhin faktisch in die private Krankenversicherung gedrängt sehen – mit den von Ihnen genannten Nachteilen. Dies benachteiligt nicht nur die Betroffenen, sondern unterstützt auch ein Versicherungssystem, das in vielen Fällen weder sozial noch langfristig tragfähig ist.
Die Grünen im Bayerischen Landtag setzen sich für die Einführung der pauschalen Beihilfe in Bayern ein. Auch in Bayern muss es endlich möglich sein, zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung frei wählen zu können – ohne finanzielle Nachteile. Beamtinnen und Beamte haben auch in Bayern ein Recht auf Entscheidungsfreiheit, die ihnen durch die Bayerische Staatsregierung verweigert wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Mistol