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Jürgen Klimke
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Jürgen Klimke von Jürgen K. bezüglich Finanzen

Guten Tag sehr geehrter Herr Klimke,

mir war bis heute nicht wirlich bewusst, dass es sich bei dem sogen. Steuerhinterziehungsabkommen zwischen der Schweiz höchst wahrscheinlich um ein strukturelles und substantielles Steuerhinterziehungsprivilegierungsabkommen handelt, mit dem der gesamte Komplex der in Stiftungen und Trusts versteckten Steuerhinterziehungsmilliarden der deutschen Grosssteuerhinterziehungskriminellen durch die Gesetzesvorlage des Finanzministers Schäuble in Sicherheit gebracht werden sollen.

Hierauf weisen augenslcheinlich auch die massiven Interventionen der Bundesregierung auf die europäischen Bemühungen zum automatisierten Datenaustauch auch mit der Schweiz hin, mit dem die Bundesregierung offenbar versucht, einen Schutzwall gegen die systematische und praxisgerechte Steuerhinterlziehungsverfolgung zu errichten. Interessant ist hier wohl auch, dass gem. dem Vorbild der Gesetzesvorlagen der USA die Schweizer Behörden und Institutionen offenbar höchstes Verständnis für funktionierende Steuerverfolgungsmassnahmen aufbringen, wenn mit dem amerikanischen Gesetzesinstrumentarium dieses Staatsinteresse auch wirtschaftlich untermauert wird.

Weshalb sieht sich die Fraktion der CDU/CSU ausser Stande, die deutschen Steuerhinterziehungskriminellen in der Weise zu bekämpfen, wie die USA dies tun und stattdessen mit solchen Hinterzimmermachenschaften dieser Steuerhinterziehungskriminalität sogar noch mittels faktischer Strafvereitelung im Amt hilfreich, aktiv und höchst fantasievoll politische Unterstützung zu verschaffen?

Herzliche Dank für Ihre aufklärende Beantwortung und den besten Grüßen aus Rahlstedt
Ihr
Jürgen Klinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klinger,

danke für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch. Ich stimme mit Ihnen überein, dass das neue Abkommen aus deutscher Sicht nicht 100% opimal ist. Jedoch ist es ein Maximum an Kompromiss, den wir mit den Schweizer Behörden erreichen konnten. Aus diesem grund stimme ich für diesen Vertrag. Folgende Punkte möchte ich besonders hervorheben, die für mein positives Votum Gewicht haben:

*

Die Erhöhung der im Rahmen der pauschalen Nachversteuerung von
bisher unversteuerten Kapitalanlagen anzuwendenden Bandbreite der
Steuersätze von 19 bis 34 Prozent auf 21 bis 41 Prozent, abhängig
vom Umfang des betroffenen Kapitalvermögens.

*

Die Einbeziehung von nach dem Inkrafttreten des Abkommens
auftretenden Erbfällen. Sofern die Erben nicht einer Offenlegung
gegenüber den deutschen Steuerbehörden zustimmen, wird eine Steuer
in Höhe von 50 Prozent erhoben und an Deutschland abgeführt.

*

Die Erhöhung der Zahl der möglichen Auskunftsersuchen im Rahmen
des erweiterten Informationsaustauschs nach dem Steuerabkommen von
maximal 999 auf maximal 1.300 Fälle innerhalb eines
Zweijahreszeitraums. (Der dem OECD-Standard entsprechende
Informationsaustausch auf der Grundlage der Vorschriften des
deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird von
diesen Obergrenzen nicht berührt.

*

Die Verlagerung von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger
aus der Schweiz in Drittstaaten wird bereits mit Inkrafttreten des
Abkommens zum 1. Januar 2013 nicht mehr ohne Meldung möglich sein.
Der relevante Stichtag wurde vom 31. Mai 2013 auf den 1. Januar
2013 vorgezogen.

* Die deutlichere Klarstellung, dass Zinszahlungen, die unter das
zwischen der EU und der Schweiz geltende Zinsbesteuerungsabkommen
fallen, vom Anwendungsbereich des deutsch-schweizerischen
Steuerabkommens ausgenommen sind. Dies gilt auch bei künftigen
Erweiterungen des EU Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz ab
dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Erweiterungen.

All diese Bestandteile sind eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen in der Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke