Portrait von Judith Skudelny
Antwort 14.08.2013 von Judith Skudelny FDP

(...) Das Asylrecht bietet darüber hinaus keinen Anspruch darauf, von irgendwo auf der Welt nach Deutschland geholt zu werden. Vielmehr sichert es einem tatsächlich Verfolgten, der sich nach Deutschland gerettet hat, Schutz zu. (...)

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Antwort 19.07.2013 von Judith Skudelny FDP

(...) Ein anderer Aspekt ist die Gewährung von Asyl für Edward Snowden. Es steht natürlich außer Frage, dass er durch seine Enthüllungen die Abhöraktionen der NSA erst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. (...)

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Antwort 08.08.2013 von Judith Skudelny FDP

Ich habe nicht nur einen Berater, sondern ich habe viele Quellen und neige generell dazu, mir eine eigene Meinung zu bilden. Ich lese Gutachten, spreche mit Wissenschaftlern aus unterschiedlichsten Richtungen und besuche Betriebe jeder Art. (...)

Frage von Klaus-Ulrich B. • 11.03.2013
Frage an Judith Skudelny von Klaus-Ulrich B. bezüglich Verkehr
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Antwort 10.04.2013 von Judith Skudelny FDP

(...) Der Güterverkehr wird in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten deutlich zunehmen. Parallel hierzu steigt das Bedürfnis, nachhaltigen Transport zu ermöglichen. (...)

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Antwort 01.03.2013 von Judith Skudelny FDP

(...) Dabei machen sie, ähnlich wie die genannten Berufsgruppen, urheberrechtlich geschützte Werke in Form journalistischer Artikel, der Öffentlichkeit zugänglich. Die spezifische Leistung des Verlegers liegt in der berufsmäßigen Veröffentlichung einer Vielzahl von Presseartikeln, was mit einem erheblichen technischen, organisatorischen sowie wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist. Ähnlich wie Produktmarken bürgen Verlage für die besondere Qualität ihrer Erzeugnisse. (...)

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Antwort 12.02.2013 von Judith Skudelny FDP

(...) Dieser Fall wäre eingetreten, wenn die Marktzinsen zu niedrig sind. Denn dann besteht die Gefahr, dass das Versicherungsunternehmen nicht mehr genügend Erträge erzielen kann, um den verbleibenden Versicherten, die ihnen bei Auslaufen ihrer Verträge zustehende garantierte Leistung und Überschussbeteiligung (1 und 2) zahlen zu können. Die Neuregelung hätte somit verhindert, dass die jetzt ausscheidenden Versicherten, den Kapitalbestand zu Lasten der verbleibenden Versicherten zu sehr verbrauchen. (...)