
Da Rentner:innen keinen Arbeitgeber haben, kann diese auch nicht ausgezahlt werden. Es sei denn, dass diese in steuerlichem Sinn Arbeitnehmer sind, wie zum Beispiel als kurzzeitig Beschäftigte oder Minijobber.


Da Rentner:innen keinen Arbeitgeber haben, kann diese auch nicht ausgezahlt werden. Es sei denn, dass diese in steuerlichem Sinn Arbeitnehmer sind, wie zum Beispiel als kurzzeitig Beschäftigte oder Minijobber.

Wenn Sie ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber hatten, steht Ihnen selbstverständlich Ihr Lohn zu

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Das Klimageld kommt! Noch sind nicht alle Details dazu vereinbart, aber es steht außer Frage, dass kleine und mittlere Einkommen davon profitieren werden.