Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 07.11.2022

Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 03.11.2022

Sollten Sie längerfristig krankgeschrieben sein, müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 07.11.2022

Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 25.10.2022

In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 24.10.2022

Da Sie seit längerem Krankengeld beziehen, müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 28.10.2022

Momentan gibt es zu Heizöl und Pellets keine konkreten Vorschläge, aber die Regierung, bzw. die entsprechenden Ministerien arbeiten mit Hochdruck auch an diesen Themen

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