Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 31.05.2023

Falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 30.05.2023

Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details. 

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 02.06.2023

Dieses zahlt nicht der Arbeitgeber aus, sondern wird über die Steuererklärung 2022 geltend gemacht.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 26.05.2023

Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis. 

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 24.05.2023

Die IAP ist, falls nicht in einem Tarifvertrag vereinbart, eine freiwillige Zahlung von Arbeitgebern bis zu einer Höhe von 3000.-€ im Zeitraum bis Ende 2024.

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