Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Ralf S. •

Wie lässt sich Ihrer Meinung nach eine Beteiligung an der Impfkampagne durch Apotheker:innen und Tierärzt:innen am Menschen vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Juratovic,

Hiermit richte ich mich mit der folgenden Frage vertrauensvoll an Sie, als Mitglied des Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.

Am 10.12.2021 stimmten Sie persönlich "pro" Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Weiter stimmten Sie damit auch dafür, dass sich in Zukunft etwa Apotheker:innen und Tierärzt:innen an der Impfkampagne beteiligen dürfen.

Nach den aktuellen Anhängen bzw. Anlagen zu den EU-Beschlüssen der vier angewendeten Impfstoffe mit bedingter Zulassung, aktuell von Januar und Februar 2022, unterliegen die besagten vier Vakzine einer "Verschreibungspflicht" durch einen Arzt (https://ec.europa.eu/).

Wie lässt sich dies Ihrer Meinung nach mit der aktuellen EU-Verordnung 507 von 2006 vereinbaren?

Über Ihre Antwort freue ich mich. Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Sie fragen nach der Mitwirkung von Apotheker:innen und Tierärzt:innen bei der Corona-Schutzimpfung und wie dies mit der EU-Verordnung 507 vereinbar sei.

Dazu wurde im §20b des Infektionsschutzgesetzes die Berechtigung von „Zahnärzten, Tierärzten sowie Apothekern zur Durchführung von Schutzimpfungen“ geregelt. Diese Berechtigung erfolgt nur nach durchgeführter und bestätigter ärztlicher Schulung, deren Inhalt und Umfang ebenso in diesem Gesetz geregelt sind. Die Bundesärztekammer hat dazu eine Mustervorlag erstellt. Die genannten Personengruppen sind damit bezüglich des Impfens in gleicher Weise qualifiziert wie ein Arzt.

Die Verschreibungspflicht wird in der EU-Verordnung 507 nicht thematisiert, da Sie sich mit der (bedingten) Zulassung und nicht mit der Anwendung von Humanarzneimitteln befasst. Ich kann also darin keine Unvereinbarkeit erkennen.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Anmerkungen Ihre Anfrage befriedigend beantworten konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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