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Josha Frey
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Frage von Finn L. •

Frage an Josha Frey von Finn L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Frey,

Ich beziehe mich auf ihre Antwort zur Frage von Michael Schiller vom
07.07.2011.

1. Wenn bei Ihnen keine statistischen Kenntisse, wie können Sie dann unter Berücksichtigung des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über ein Verbot genannter Schusswaffen entscheiden? Von der rein potenziellen Gefärhlichkeit (der "Qualität") eines Gegenstandes ein Verbot abzuleiten halte ich für bedenklich, zumal dies weitaus mehr Gegenstände (mit meist höherer Deliktrelevanz) betreffen würde.

2. Sind Ihnen die Fallzahlen nach dem defacto Waffenverbot aus England
bekannt? Hier führte dieses Vorgehen im Gegensatz zu ihrer Annahme tatsächlich zu einem Anstieg von Gewalltverbrechen gegen Personen oder verhinderte diese zumindestens nicht im Geringsten.

Quellen:

http://www.homeoffice.gov.uk/publications/science-research-statistics/research-statistics/crime-research/crime-stats-1898-2002?view=Standard&pubID=866123
(AD107 bis AD 113)

http://www.gdp.de/id/dp0110/$file/0110_07.pdf

http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/law-and-order/3222063/Gun-crime-60pc-higher-than-official-figures.html

http://www.mek-schuetzen.de/PDF/fakten.pdf
(Punkt 4)

3. Wie erklären Sie trotz steigender Waffenzahlen und in den letzten Jahren vereinfachten Erwerb für Berechtigte den stetigen Rückgang der Delikte?

Quellen:

http://www.bka.de/pks/pks2010/download/pks2010_imk_kurzbericht.pdf

http://www.mek-schuetzen.de/PDF/fakten.pdf
(Punkt 5.)

4. Ist Ihnen die Geschichtliche Bedeutung des privaten Waffenbesitzes bewussst?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Finn,

Um meine Position etwas klarer auszulegen, möchte In diesem Kontext ist die Qualität im Kontext "Deliktrelevanz" in dieser Frage etwas differenzieren. In Ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer Einschränkung des Besitzes großkalibriger Waffen verweisen Sie auf eine Studie zur statistischen Abnahme von Waffenbeteiligung an Straftaten, woraus Sie eine rückläufige Gefährlichkeit von Schusswaffen zu schließen scheinen. Angesichts der technischen Entwicklung auf diesem Sektor handelt es sich hierbei um eine gewagte These. Tatsächlich nimmt die Waffenbeteiligung ab, was aber auch mit gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen zu tun hat. Hacker die Online-Konten plündern und Kreditkarten fälschen lösen die konventionellen Banküberfälle zunehmend ab - dies ohne, dass Waffen bei den Straftätern gefunden werden. Daher erweist sich bereits die Fragestellung dieser Statistik zur Feststellung einer etwaigen Ungefährlichkeit großkalibriger Waffen als nicht dienlich. Um Gewaltverbrechen an schadlosen BürgerInnen erfolgreich entgegen zu wirken, kann nur die umgekehrte Fragestellung zum Erfolg führen: An wie vielen Amokläufen wurde auf solche Waffen zurückgegriffen und welchen gesellschaftlichen Nutzen weisen diese auf? Aus meiner Sicht hat sich das Gewaltmonopol des Staates als Grundlage aller modernen Rechtsstaaten bewährt, was einem Besitz von Brauchtumswaffen seitens fachkundigen Sammler nicht entgegensteht, die Bereithaltung von schussfertigen Waffen in Privathand, die nicht unter bestimmten Bedingungen zur Jagd- und Sporttätigkeit dienen, jedoch kategorisch ausschließt.

Mit freundlichen Grüssen
J. Frey