Warum dürfen Fachkräfte aus Drittstaaten und EU-Bürger:innen ihre Eltern nachholen, Deutsche aber nur im Härtefall?
Sehr geehrter Herr Oster,
mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können ausländische Fachkräfte ihre Eltern nach Deutschland holen, wenn sie für deren Lebensunterhalt aufkommen.
EU-Bürger:innen können Eltern nachholen, sofern Unterhaltsberechtigung vorliegt.
Deutsche Staatsangehörige dürfen ihre Eltern hingegen nur im Härtefall nachholen.
Warum haben Ausländer und EU-Bürger:innen in diesem Punkt mehr Rechte als deutsche Staatsbürger? Wird die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung beenden?

Sehr geehrte Frau A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Migrationspolitik insgesamt restriktiver auszurichten. Ein zentrales Ziel ist es, den Familiennachzug stärker zu steuern und einzuschränken. So wurde etwa der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Migration klarer zu ordnen, die Belastungen für die Kommunen zu reduzieren und Härtefälle nur noch in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen.
Gleichzeitig gilt es zu unterscheiden: Für deutsche Staatsangehörige bestehen in § 28 Aufenthaltsgesetz erleichterte Nachzugsrechte für Ehegatten, minderjährige ledige Kinder sowie Eltern minderjähriger Deutscher. Hier ist ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis vorgesehen, und die Anforderungen an gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum sind weniger streng als bei Drittstaatsangehörigen.
Für Fachkräfte wiederum hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab März 2024 eine befristete Sonderregelung geschaffen (§ 36 Abs. 3 AufenthG). Sie ermöglicht es, Eltern und Schwiegereltern nachzuholen. Diese Regelung gilt bis Ende 2028 und stellt eine Erweiterung gegenüber den bisherigen Nachzugsrechten dar, die im Wesentlichen nur den Zuzug von Ehegatten und Kindern umfassten. Begründet wurde dies damit, Fachkräften den Schritt nach Deutschland und ihre Integration zu erleichtern. Fachkräfte leben in ihren Herkunftsländern in aller Regel in gesicherten Verhältnissen und sind keine Armutsflüchtlinge.
Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, beim Thema Einwanderung insgesamt neue Maßstäbe zu setzen. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang Sonderregelungen für Fachkräfte weiterhin bestehen sollen, wird in dieser Wahlperiode kritisch überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster