Frage von Diana A. • 11.09.2025
Warum dürfen Fachkräfte aus Drittstaaten und EU-Bürger:innen ihre Eltern nachholen, Deutsche aber nur im Härtefall?
Sehr geehrter Herr Oster,
mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können ausländische Fachkräfte ihre Eltern nach Deutschland holen, wenn sie für deren Lebensunterhalt aufkommen.
EU-Bürger:innen können Eltern nachholen, sofern Unterhaltsberechtigung vorliegt.
Deutsche Staatsangehörige dürfen ihre Eltern hingegen nur im Härtefall nachholen.
Warum haben Ausländer und EU-Bürger:innen in diesem Punkt mehr Rechte als deutsche Staatsbürger? Wird die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung beenden?