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Josef Hovenjürgen
CDU
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Frage von Marianne R. •

Frage an Josef Hovenjürgen von Marianne R. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Hovenjürgen,

wie ist ihre Ansicht zur offenen Ganztagsschule für Grundschulkinder, müssen die Kinder wirklich an 5 Wochentagen die Nachmittags-Betreuung besuchen wenn die Notwendigkeit nur für 2-3 Tage besteht? Es kann doch nicht sein, dass Eltern, die ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen durch die Anwesenheitspflicht in der OGS darin behindert werden.

Mit freundl. Gruß und der Hoffnung, dass sie sich für die Kinder und Eltern einsetzen
Marianne Rentemeister

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rentemeister,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich in den vergangenen Wochen intensiv mit der Problematik OGS auseinandergesetzt, nachdem sich Eltern aus Haltern am See an mich gewandt hatten. In Briefen an den Regierungspräsidenten von Münster, Prof. Klenke, und kürzlich an NRW-Schulministerin Löhrmann habe ich darauf hingewiesen, dass für mich der Begriff Offene Ganztagsschule Flexibilität im System impliziert, sonst müsste es entweder gebundene oder nur Ganztagsschule heißen. Der OGS-Erlass der Landesregierung geht am Elternwillen vorbei. Ziel soll eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sein, doch stattdessen bedeutet diese strenge Erlass-Auslegung eine „Zwangsabgabe“ der Kinder. Gegen diese Präsenzpflicht haben die CDU- und FDP-Landtagsfraktion gemeinsam bereits 2012 einen Antrag eingebracht und mehr Flexibilität eingefordert. Er wurde aber abgelehnt. Die Aussage der rot-grünen Landesregierung, die OGS sei ein Bildungs- und kein Betreuungsangebot, ist schlechterdings falsch. Ein staatliches Bildungsangebot beinhaltet, dass landesweit einheitliche Standards gelten, Lehrpläne erstellt werden, pädagogisch geschultes Personal im Einsatz ist und Eltern keine Beiträge zahlen. Offenkundig will die Landesregierung den Bildungsgedanken durch die fünftägige Anwesenheitspflicht vorgaukeln. Da die Landesregierung bisher nicht bereit ist, von ihrem Ansinnen abzulassen, ist die Landtagswahl im Mai 2017 die letzte Chance, diesen OGS-Erlass rückgängig zu machen. Weitere Infos auf meinem Facebook-Account und meiner Homepage www.josef-hovenjuergen.de

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