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Johannes Wiegelmann
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Frage von Eric J. •

Wie wird ein Richter am Amtsgericht ernannt und was sind die Kriterien für diesen "Posten" (ist wahrscheinlich der falsche Begriff)?

Sehr geehrter Herr Wiegelmann,

neuerdings muss ich meine Fragen begründen.
Begründung: Ich weiß es nicht und würde es gerne von Ihnen beantwortet bekommen.

Viele Grüße
Eric J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

die Richter an Amtsgerichten werden von den Bundesländern eingestellt. 

Es gibt nach dem Deutschen Richtergesetz Voraussetzungen, die jeder Richter in Deutschland erfüllen muss. So kann nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes berufen werden, wer

  • die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes besitzt,
  • jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • die Befähigung zum Richteramt besitzt, dies setzt ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität, das erste juristische Examen, ein absolviertes Referendariat und das zweite Examen voraus,
  • über die für den Beruf erforderliche soziale Kompetenz verfügt.


Die weiteren Voraussetzungen regeln die Bundesländern eigenständig. In Hessen ist das Verfahren im Hessischen Richtergesetz geregelt.

Das Auswahlverfahren gliedert sich in drei Abschnitte:

  • das Vorstellungsgespräch im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat,
  • das Vorstellungsgespräch bei der Hessischen Justizstaatssekretärin,
  • die Beteiligung des Richterwahlausschusses (§§ 8 ff. HRiG).

Das Hessische Ministerium der Justiz hat die Informationen anschaulich auf der Webseite aufbereitet: https://karriere.justiz.hessen.de/einstieg-nach-dem-studium/mit-studienabschluss-bei-gerichten-und-staatsanwaltschaften/richterin-richter

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Wiegelmann

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