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Johannes Wiegelmann
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Frage von Dagmar Ingrid B. •

wie stehen Sie zu den Personenrechten per Gesetz anerkannt für sogenannte Tiere?

Tiere sind Lebewesen wie wir mit den gleichen Rechten wie wir auf Freiheit, medizinische Versorgung,Schutz vor Wärme und Kälte, individuelle lebensgestaltung und Entwicklung sowie artgerechtem Essen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.

danke für Ihre Nachricht. Ich lehne die Forderung in aller Klarheit ab. Der Mensch ist (und bleibt) der einzige „Akteur" in und an der Natur.

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes besteht, so das Bundesverfassungsgericht in der berühmt gewordenen PETA-Entscheidung, „ein kategorialer Unterschied zwischen menschlichem, würdebegabtem Leben und den Belangen des Tierschutzes" (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 1 BvR 2266/04). Tiere als Rechtssubjekte gibt es demnach nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Wiegelmann

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