Weshalb erst abwarten und die notwendigen Ergänzungen zu dem Wohnungseigentumsgesetz nicht demnächst vornehmen?
Sehr geehrter Herr Wiegelmann,
seit der Gesetzesänderung zum 01.12.2020 ist eine deutliche Zunahme von Rechtswidrigen Eigentümerbeschlüssen zu beobachten. Das insbesondere deshalb, weil eben auch obsiegende Kläger durch die Prozesskosten geschädigt werden.
Die Chance das obsiegende Kläger durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft von der Kostentragung der Prozesskosten ausgenommen werden, ist gleich Null. Ich hatte das bereits versucht und ein entsprechender Beschluss wurde - wie zu erwarten war - von der Eigentümergemeinschaft abgelehnt.
Im Übrigen wird § 16 Absatz 2 Satz zwei WEG, dazu missbraucht, um die ursprüngliche Kostenverteilung in Teilungserklärungen zum Nachteil von Minderheiten (den Klägern von Anfechtungsverfahren) abzuändern.
Mit freundlichen Grüßen