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Johannes Wagner
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Frage von Hilla P. •

Osteopathie soll berufsgesetzlich geregelt werden und die Integrative Medizin unterstützt. Wären auch Künstlerische Therapien als ganzheitlich orientierter Gesundheitsberuf zu reglementieren?

Seit Jahrzehnten bilden AWMF-Leitlinien und OPS-Ziffern Künstlerische Therapien (Musik- und Kunsttherapie u.a.) als Bestandteil interdisziplinärer Versorgung ab. Insbesondere in der Palliativmedizin und Onkologie verfügen sie als komplementäre, nonverbale Therapien über evidenzbasierte Empfehlungen. 2019 publizierte die WHO einen Bericht zur Relevanz der Künste in Prävention, Gesundheitsförderung und der Behandlung psychischer sowie körperlicher Krankheiten: https://www.who.int/europe/publications/i/item/9789289054553

Auch die WHO Strategie 2025 – 2034 zielt auf die Unterstützung und Etablierung patientenzentrierter Potenziale u.a. im Bereich Kunst und Gesundheit. Damit erweitert sie die Möglichkeiten für die Zusammenführung traditioneller, komplementärer und integrativer Medizin. Um den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen gerecht zu werden ergänzen Künstlerische Therapien die Sprechende Medizin: https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_4Add1-en.pdf

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Antwort von
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Guten Tag Hilla P.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir Grüne unterstützen grundsätzlich künstlerische Therapien. Dabei möchten wir einen bedarfsgerechten Zugang zur Kunst- und Musiktherapie ermöglichen, sowie einheitliche Qualitätsstandards etablieren - möglichst europaweit. Deshalb schlagen wir vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung „Kreativtherapeut*in“ zusammen zu fassen. 

Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Geregelt werden müssen auch Ausbildungsstandards, das Qualifikationsniveau und der Vergütungsrahmen. Außerdem bedarf es eines gesetzlichen Auftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), eine entsprechende Richtlinie zu verfassen, die regelt, welche Tätigkeiten und Leistungen die Berufsgruppe im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen darf.  

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