Johannes Wagner am Redepult im Bundestag
Johannes Wagner
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Frage von Corinna B. •

Inwiefern werden Sie sich gegen die geplanten Honorarkürzungen ambulanter Psychotherapie durch die Krankenkassen einsetzen?

Sehr geehrter Herr Wagner,

als Psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung wende ich mich an Sie, um meine große Sorge und meinen Protest gegen die beschlossene Absenkung der Vergütung für ambulant tätige Psychotherapeut*innen zum Ausdruck zu bringen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab April um 4,5% zu kürzen. Unsere Profession hat bereits unverhältnismäßig hohe Ausbildungskosten zu tragen und wird im Vergleich zu anderen Facharzt-Gruppen geringer vergütet. Nun wird in Zeiten steigender Praxis- und Lebenshaltungskosten die Vergütung gekürzt, was neben existenziellen Problemen auch nicht im Einklang mit der Versorgungssituation steht. Es signalisiert eine Geringschätzung unserer Arbeit dar und sollte nicht hingenommen werden. Ich bitte Sie nachdrücklich, sich politisch für eine Rücknahme der Honorarkürzung einzusetzen.

Johannes Wagner am Redepult im Bundestag
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Corinna B.

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement. Ich teile Ihre Sorge vollständig. Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ist angesichts der bestehenden Versorgungslücken völlig inakzeptabel. 

Gekürzt wird ausgerechnet dort, wo der Versorgungsbedarf wächst und das Hilfesystem vielerorts schon heute an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Diese Entscheidung sendet ein verheerendes Signal an Menschen in psychischen Krisen, die dringend Unterstützung brauchen. Es ist kurzsichtig, denn weniger niedrigschwellige Versorgung führt zu mehr Chronifizierung, mehr Krankenhausaufenthalten, mehr Frühverrentungen und letztlich zu höheren Kosten für das Gesamtsystem. 

Hinzu kommt: Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD verschärft die Lage weiter, indem es psychotherapeutische Leistungen in die Mengenvergütung überführt und damit das Versorgungsangebot zusätzlich reduziert. 

Wir Grünen sind nicht untätig geblieben. Bereits anlässlich der Honorarkürzungen haben wir den Eilantrag "Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken" (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordern wir eine bedarfsorientierte Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, eine Angleichung der Versorgung zwischen Stadt und Land, gezielte Angebote für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen sowie eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. 

Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen. Ich werde mich weiterhin dafür im Parlament einsetzen, dass die Honorarkürzungen zurückgenommen und endlich die überfälligen strukturellen Reformen in der psychotherapeutischen Versorgung auf den Weg gebracht werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Johannes Wagner 

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