
(...) Dass Antibiotikamissbrauch nicht erlaubt ist, ergibt sich schon aus dem Wort selbst. Selbstverständlich sind festgestellte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung streng zu ahnden. Die entsprechenden Kontrollen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und können vom Bundestag nicht direkt beeinflusst werden. (...)