(...) Dass Antibiotikamissbrauch nicht erlaubt ist, ergibt sich schon aus dem Wort selbst. Selbstverständlich sind festgestellte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung streng zu ahnden. Die entsprechenden Kontrollen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und können vom Bundestag nicht direkt beeinflusst werden. (...)
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