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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 16.08.2011

(...) Die Landesbauordnung als Gefahrenabwehrrecht enthält hingegen die konkrete Berechnung der Abstandsflächen, die zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen (dies wird auch im Windenergieerlass in Kapitel 5 dargestellt unter 5.2.3 ff., da die Baugenehmigung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst ist). Im Immissionsschutzrecht selbst geht es vielmehr um die Zumutbarkeit schädlicher Umwelteinwirkungen, wie Lärm, für den Einzelnen (die von Ihnen vermisste Formulierung zur Abhängigkeit von der Bebauungsart finden Sie unter 5.2.1.1 in Satz 2 ff.). (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 25.08.2011

(...) Dennoch habe ich mich entschieden, dem Plan der Bundesregierung zuzustimmen, denn so unzureichend er auch ist, so umfasst er doch immerhin auch die sofortige Abschaltung der sieben ältesten Reaktoren plus des Pannenreaktors in Krümmel. Und er setzt ein festes und nach meiner Überzeugung unumkehrbares Ende der Atomenergie in Deutschland inklusive eines festen Enddatums. (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 19.07.2011

(...) Richtig ist, dass für die Überwachung von öffentlichen Kanalnetzen andere Vorgaben existieren, als für private Abwasserleitungen. Beispielsweise ist das Überwachungsintervall für öffentliche Kanalnetze kürzer. (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 13.07.2011

(...) Daher ist es auch üblich mit der TA Lärm zu arbeiten, die für die verschiedenen Baugebiete Tages- und Nachtwerte vorgibt, die als Grenze des Zumutbaren gelten. Im Ergebnis ist in der Nähe von Gewerbe- und Industriegebieten mehr Lärm zumutbar, als bei Mischgebieten, allgemeinen oder gar reinen Wohngebieten. Die Nennung einer wissenschaftlich nicht herleitbaren Pauschalangabe von 1500 Metern hat angesichts dieses differenzierten Systems zu Irritationen geführt und wurde daher nun gestrichen. (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 21.03.2012

(...) Bei einer allgemeinen Vorprüfung ist zu prüfen, ob hinsichtlich Art, Größe und Standort mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist und deswegen eine UVP durchgeführt werden muss. Je näher der Wert an der Schwelle von 20 Anlagen liegt, bei der eine UVP automatisch verpflichtend ist, um so eher ist von möglichen erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen. (...)

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