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Johannes Remmel
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Frage von Bruno W. •

Frage an Johannes Remmel von Bruno W. bezüglich Verkehr

Ich bin langjähriger Grünen-Wähler gewesen und frage Sie vor dem Hintergrund, dass ich von den etwa 300 Meter entfernten nächsten Äckern jedes Frühjahr den Gestank von tausenden Litern Gülle aus Deutschland und den Niederlanden ertragen muss, was das Gesetz bewirken soll, das von kleinen Hauseigentümern verlangt, für viel Geld ihr Abwassersystem überprüfen zu lassen, während gleichzeitig die Landwirte völlig gesetzeskonform das Grundwasser ruinieren? Für eine Erklärung wäre ich dankbar.

Gruß

B. Wolters

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wolters,

für Ihre Frage vom 17.04.2012 bedanke ich mich ganz herzlich.

Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora und Fauna. Daher erachte ich es für sehr wichtig, unser Grundwasser vor Verunreinigung und der Kontamination mit Schadstoffen zu schützen auch, weil Grundwasser in vielen Regionen die Basis unserer Trinkwasserversorgung darstellt. Dies gilt aus meiner Sicht gleichermaßen für Gefährdungen, die von der Landwirtschaft wie durch undichte Kanäle ausgehen. Beides sind mögliche Belastungsquellen.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung durch eine übermäßige oder unsachgemäße Ausbringung von Gülle verstärken müssen. Trotz der Regelungen in der Düngeverordnung (DüVO) und der erst im Jahr 2010 in Kraft getretenen Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngVO) stellen wir an den Grundwassermessstellen in Nordrhein-Westfalen fest, dass die Nitratbelastung des Grundwassers, die überwiegend aus der Landwirtschaft herrührt, nicht merklich zurück geht. Insbesondere in den viehdichten Regionen des Münsterlandes und in einigen Kreisen am Niederrhein ist die Gülle bedingte Nitratbelastung viel zu hoch und hat bereits zur Schließung zahlreicher Trinkwasserbrunnen wegen einer Überschreitung des zulässigen Höchstgehaltes von 50 mg/l geführt.

Ich habe deshalb die Initiative ergriffen und lasse von den zuständigen Fachabteilungen in meinem Ministerium einen Antrag zur Änderung dieser bundesrechtlichen Vorschriften erarbeiten. So wollen wir unter anderem die zulässige Aufbringungsmenge der Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen reduzieren, die Sperrzeiten, in denen Wirschaftsdünger mangels Aufnahme durch die Pflanzen nicht ausgebracht werden darf, ausweiten und strengere Kontrollvorschriften einführen. Da es sich um bundesrechtliche Regelungen handelt, können diese Änderungen allerdings auch nur im Rahmen einer Bundesratsinitiative von mir angegangen werden.

Eine Überdüngung, welche ein Risiko des Austrags von Nährstoffen in das Grundwasser birgt, muss nach meiner Auffassung zukünftig verhindert werden.

Dasselbe gilt aber auch für eine Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch undichte Kanäle. Auch die "Kanal-Funktionsprüfung" soll einer Gefährdung des Grundwassers entgegen wirken, die durch die Versickerung häuslichen Abwassers entsteht. Auch hier darf sich aus meiner Sicht an dem Vorsorge- und Besorgnisgrundsatz nichts ändern. Während die öffentlichen Kanäle, die in Verantwortung der Kommunen gebaut und unterhalten werden, seit vielen Jahren einer regelmäßigen Dichtheitskontrolle unterzogen werden müssen, geschieht dies bei den privaten Hausanschlussleitungen leider in aller Regel nicht. Dies widerspricht nicht nur unserem allgemeinen Schutzauftrag zum Erhalt unserer natürlichen Ressourcen, sondern auch den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Bei der Kanal-Funktionsprüfung geht es mir um einen fairen Ausgleich der Interessen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und dem Gewässerschutz. Das bürgerunfreundliche Gesetz ist in der 14. Legislaturperiode von CDU und FDP realisiert worden, um die bundesweite Vorgabe des WHG umzusetzen. Seit dem Regierungswechsel 2010 haben wir eine Linie verfolgt, bei diesem für den Schutz des Grundwassers wichtigen Thema eine Lösung zu finden, die im Interesse aller Beteiligten und vor allem der Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern liegt. Damit haben wir sowohl unserem grundgesetzlichen Auftrag der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums als auch unserer Aufgabe des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung Rechnung getragen. Wir haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der einen Großteil der im Laufe der Debatte vorgebrachten Punkte konstruktiv aufgreift, wie z.B. die Fristen und Untersuchungspflichten. Da dieser Gesetzentwurf leider der Diskontinuität unterfallen ist und die bisherige gesetzliche Regelung weiter gilt, wollen wir in der neuen Legislaturperiode einen neuen Vorstoß unternehmen.

Sie sehen im Ergebnis geht es mir darum, das Grundwasser sowohl vor einer Beeinträchtigung durch die Landwirtschaft wie auch durch undichte Kanäle zu schützen, ohne dabei die betroffenen Grundstückseigentümer übermäßig zu belasten. Dass dies im Einzelfall nicht immer ganz einfach ist und nicht sofort auf die Zustimmung aller Betroffenen trifft, ist mir bewusst. Seien Sie sicher, dass ich mich auch in der Zukunft für einen fairen Interessensausgleich aller betroffenen Belange einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel