(...) Tatsächlich sind die Anforderungen an Stellenanzeigen, wie sie im BGB stehen, recht streng: außer bei offenkundigen und gerechtfertigten Sonderfällen müssen sie geschlechtsneutral formuliert sein und dürfen auch sonst nicht ungerechtfertigt diskriminieren. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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