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Frage von Stephan L. •

Frage an Johannes Kahrs von Stephan L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kahrs,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort an Herrn Anz gelesen und möchte hierzu etwas anmerken. Es ist richtig wie Sie schreiben das neben der Regelleistung in Höhe von 347,00€ die Wohn und Heizkosten übernommen werden (in angemessener Höhe ). Die Frage ist jedoch: Kann ein Mensch auf die Dauer wirklich von 347,00€ Leben? Ich bin zurzeit Empfänger von Armengeld II und in der Vergangenheit reichte das Geld bei mir bis zum 15 des Monats. Wenn mein Bankberater bei der Sparkasse nicht so entgegenkommend gewesen wäre in der Vergangenheit, hätte ich den restlichen Monat den Kitt aus dem Fenster essen können. Das Geld ist so knapp bemessen das ich in der Vergangenheit die Miete nicht mehr zahlen konnte, wo auf Antrag beim Sozialamt auf Darlehensbasis einen Mietrückstand ausgeglichen wurde. Warum werden denn bei den Minijobs nicht einfach die Zuverdienstgrenzen von 100,00€ auf 250,00€ angehoben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Luckaßen,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Zum einen ist das Arbeitslosengeld II natürlich nicht darauf ausgelegt, von Dauer davon zu leben. Es dient zur Unterstützung in der Zeit der Arbeitssuche. Zum anderen war es so, dass vor den Reformen der Agenda 2010 Empfänger von Sozialhilfe zum Teil von noch weniger Geld leben mussten als jetzige Empfänger des ALG II. Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass die Reformen der Agenda 2010 wirken. Durch noch bessere Angebote bei Bildung, Ausbildung und Weiterbildung wollen wir den positiven Trend weiter ausbauen und noch mehr Menschen den Weg zum Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ebnen.

Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich der Zuverdienstgrenzen. Das Problem ist, dass eine Anhebung der Grenzen in dem von Ihnen vorgeschlagenen Maße prinzipiell zum Abbau von geringer entlohnten Jobs und damit wieder zu höherer Arbeitslosigkeit führen würde. Ich werde diese Frage dennoch in der Bundestagsfraktion erörtern. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Arbeitssuche.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs